Autoverkauf - Käufer verlangt Reperatur..

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Musa
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Autoverkauf - Käufer verlangt Reperatur..

Beitrag von Musa » 25.09.2008, 15:47

Hallo!

Ich hab dieses Jahr ein Auto verkauft. Im Kaufvertrag steht drin, das das Auto besichtig wurde und die mir bekannten Mängeln (laut Gutachten von Werkstatt) und das ich keine weiter Gewährleistung übernehme.
Nun bekam ich einen Notarbrief in dem ich aufgefordert werde die Reperatur zu bezahlen, da das Auto nicht fahrtüchtig war. Dieses war mir nicht bekannt, da ich das Auto nur geerbt habe und dadurch nur das Gutachten der Werkstatt hatte. Das Gutachten weist nur auf, das die Batterie erneuert werden muss und ein grosses Service gemacht werden soll. Das mit der Batterie steht auch im Kaufvertrag. Der Käufer hat das Auto vor dem Kauf nicht vom ÖAMTC (oder ähnlichen) überprüfen lassen und will nun laut Notarbrief die Kosten der Reperatur von Dingen die nicht in meinem Gutachten aufscheinen.
Ist das rechtlich möglich?

Lg
Musa



Jericho
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Beitrag von Jericho » 25.09.2008, 20:56

Hallo,

wenn gravierende versteckte Mängel gefunden worden sind, haben Sie somit Täuschung begangen, auch wenn es Ihnen nicht klar war. (Unwissenheit schützt nicht vor Schuld) Und müssen diese beheben, Sie können allerdings auch anbieten vom Kaufpreis nachträglich etwas nachzulassen.

haben Sie das Fahrzeug allerdings als "Bastlerfahrzeug" ohne Garantie, Gewährleistung oder Rückgaberecht verkauft, sind Sie auf der sicheren Seite.

Das kommt ganz darauf an was in Ihrem Kaufvertrag steht.

Musa
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Beitrag von Musa » 25.09.2008, 21:01

Hallo!

Ich hab es ohne Gewährleistung und zu einem sehr niedrigen Preis verkauft (1500 Euro). Laut meinem Gutachten ist es mit Abzüge der am Gutachten augelisteten Reperaturen 2600 Euro wert.
Im Notarbrief sind diese Schäden angegeben, Hauptbremszylinder, Scheinwerfer, Abblenddlicht, Flüssigkeitsverlust, Lenkgelenke, Radlager
Diese Mängel sind aber auf meinem Gutachten nicht drauf.

Lg.
Musa

Jericho
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Beitrag von Jericho » 25.09.2008, 21:18

Was fordert der Notar?

Wann haben Sie das KfZ verkauft?

Musa
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Beitrag von Musa » 25.09.2008, 21:23

621 Euro und verkauft im Juni.. wobei abgeholt wurde es erst Mitte August.

Jericho
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Beitrag von Jericho » 25.09.2008, 21:37

Wenn Sie als Privater den Wagen unter ausschluss der Gewährleistung verkauft haben verstehe ich nicht was der Notar von Ihnen möchte.

Für Händler gilt für gebrauchte KfZ dass die Gewährleistungsrechte des Konsumenten vor Kenntnis des Mangels weder ausgeschlossen noch eingeschränkt werden können. (versteckte Mängel)

Ein angeblicher Privatverkauf am Firmengelände wird zum Gewährleistungsfall des Händlers(vor Gericht). Ihr Verkauf hat aber nicht auf einem Firmengelände stattgefunden, nehme ich mal an..

Sie könnten probieren den Wagen retour und ein entsprechendes Kilometergeld zu fordern.

mehr kann ich Ihnen im Moment leider auch nicht sagen :(

vielleicht können Ihnen andere user auch etwas raten


EDIT: ist für sie evtl. ganz interessant

Nach aktueller Rechtssprechung des BGH ist eine Einschränkung der Gewährleistung auch für Privatverkäufer nicht durch einfache Formulierungen zu regeln. Die regelmäßige Verwendung von Gewährleistungsausschlüssen kann außerdem eine allgemeine Geschäftsbedingung darstellen. Auch bei einem privaten Verkäufer ist in diesem Fall der Gewährleistungsausschluss unwirksam, wenn es sich um neue Artikel handelt !!! ----> der Wagen war aber nicht NEU!!!!

Ein Verkäufer kann die Gewährleistung somit nur dann ausschließen, wenn er den Käufer über Mängel an der Sache vollständig aufgeklärt hat. Benötigt ist jedoch eine genaue Angabe des Mangels. Dem Verschweigen eines Mangels steht das Vorspiegeln einer bestimmter Beschaffenheit, bzw. einer nicht gegebenen Freiheit von Mängeln gleich. ---> der Absatz deutet nichts gutes für Sie

die Formulierung "das angebotene Fahrzeug wird unter Ausschluß der Sachmängelhaftung verkauft", oder "gekauft wie gesehen" , ist als unwirksam (OLG Hamm) angesehen worden, da hier die Haftung ausgeschlossen wurde, was jedoch nicht möglich ist.
:cry:

Musa
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Beitrag von Musa » 25.09.2008, 22:31

Hallo!

Ich hab ein Gutachten des Autos wo die im Notarbrief aufgeführten Mängel nicht aufscheinen und dieses hat der Käufer auch gesehen. Ich hab den Absatz im Kaufvertrag das das Auto mit den mir bekannten Mängel: Batterie verkauft wird.
Im Notarbrief steht das nun obwohl die Batterie ausgetauscht wurde das Auto nicht fahrtüchtig ist (laut ÖAMTC). In meinen Kaufvertrag steht aber nicht das ich ein fahrtüchtiges Auto verkaufe und in meinem Gutachten steht das das Auto bedingt fahrbereit ist (3 von 4 möglichen Klassen).

Lg.
Musa

Andreas Hofer4
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Beitrag von Andreas Hofer4 » 26.09.2008, 13:51

Hallo Musa,

nachdem ich annehme, dass der Verkauf nach österreichischem Recht erfolgt ist, sind Zitate des deutschen BGH nicht unbedingt hilfreich.
Bei Privatverkäufen kann die Gewährleistung (in Ö) sehr wohl einfach ausgeschlossen werden. Aufgrund des niedrigen Kaufpreises, der schlechten Bewertung des Fahrzeugzustandes und des ausdrücklichen Ausschlusses der Gewährleistung, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Forderung des Notars (?) zu Recht besteht. Ich glaube hier wird nur versucht etwas Druck auszuüben.
Ich würde die Forderung auf Zahlung ablehnen.

LG!

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