Für den Amtsarzt wird von einem Psychiater über mich ein Gutachten (Waffengesetz) erstellt.
Ist es zulässig, dass er ein früheres Gutachten, das aber im Zusammenhang mit Pensionierung erstellt wurde anfordert/Einblick erhält? Das fällt doch unter Datenschutz?
Gutachten
RE: Gutachten
> Für den Amtsarzt wird von einem Psychiater über mich ein Gutachten (Waffengesetz) erstellt.
> Ist es zulässig, dass er ein früheres Gutachten, das aber im Zusammenhang mit Pensionierung erstellt wurde anfordert/Einblick erhält? Das fällt doch unter Datenschutz?
Aber es existieren Ausnahmen davon auch für sensible Daten, wenn ein öffentlicher Träger diese Einsicht im Rahmen der Amtshilfe gewährt (§§ 8 f. WaffG, Art. 22 B-VG). Die Begutachtungsstelle ist in diesem Fall mE eine solchermaßen berechtigte Stelle.
Es gibt Rechtsanwälte, die auf Waffenangelegenheiten spezialisiert sind, Auskünfte bei den Rechtsanwaltskammern. Eventuell kann durch entsprechendes Vorbringen im Verwaltungsverfahren oder auch durch Beibringung eines zusätzlichen Privatgutachtens eine Verbesserung Ihrer Chancen erzielt werden.
mfg,Akita
> Ist es zulässig, dass er ein früheres Gutachten, das aber im Zusammenhang mit Pensionierung erstellt wurde anfordert/Einblick erhält? Das fällt doch unter Datenschutz?
Aber es existieren Ausnahmen davon auch für sensible Daten, wenn ein öffentlicher Träger diese Einsicht im Rahmen der Amtshilfe gewährt (§§ 8 f. WaffG, Art. 22 B-VG). Die Begutachtungsstelle ist in diesem Fall mE eine solchermaßen berechtigte Stelle.
Es gibt Rechtsanwälte, die auf Waffenangelegenheiten spezialisiert sind, Auskünfte bei den Rechtsanwaltskammern. Eventuell kann durch entsprechendes Vorbringen im Verwaltungsverfahren oder auch durch Beibringung eines zusätzlichen Privatgutachtens eine Verbesserung Ihrer Chancen erzielt werden.
mfg,Akita
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