Benützungsbewilligung!

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Benützungsbewilligung!

Beitrag von JUSLINE » 10.03.2004, 11:43

Was passiert, wenn man eine Aufforderung gemäß § 13 (3) AVG 1991 i.d.g.F. nicht beachtet oder die Frist ablaufen läßt?



Mögliche Folgen und Konsequenzen?



Mit bestem Dank

Papa3




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JUSLINE
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RE: Benützungsbewilligung!

Beitrag von JUSLINE » 11.03.2004, 15:57

Einige Detail zu meiner Anfrage:



Es handelt sich um ein Zweifamilienhaus (STMK/GU), welches sich im Besitz von vier Eigentümern befindet (zwei Familien, zu je 1/4 Teilen).

Eine Familie hat "ihren" Bereich (es gibt keine Wohnungseigentumsbegründung oder genauere Besitzverhälnisse des Gesamtobjektes) ohne Zustimmung der anderen Miteigentümer, einfach so umgebaut wie sie es wollten.



Da nun eine neue Benützungsbewilligung von der Gemeinde gefordert wird, ist eine Partei gegen diese Bewilligung des umgebauten Bereiches.

Da alle Mitbesitzer dieses Ansuchen um Benützungsbewilligung unterschreiben müssten, wollte ich wissen wie es rechtlich aussieht.



1. Kann eine Partei diese Bewilligung verhindern (Folgen und Auswirkungen).

2. Ist es ratsam diese Frist ablaufen zu lassen.

3. Weitere Vorgehensweise, Fristverlängerung, Strafe oder Benützungsverbot.



Da es im Vorfeld schon zu Streitigkeiten gekommen ist wurde auch schon eine Zivilteilungsklage bei Gericht eingebracht.



Unser Problem ist, das wir (meine Frau und unsere 3 Kinder) auf Grund der Streitigkeiten aus dem Haus ausgezogen sind und derzeit hohe finanzielle Belastungen haben (Alleinverdiener, laufende Kosten beim Haus, derzeit Mietwohnung,...).

Da kommt dann auch das zeitliche Problem. Wie lange es dauert bis eine Entscheidung fällt?



Bin für jeden Rat und Information dankbar.




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