Mein Vater wurde im Sep. 99 und im Jänner 2001 am Knie operiert. Wegen beider Operationen wurde der Arzt bez. "Kunstfehler" verklagt.Nach dem Gutachten (1 OP in Ordnung, 2 OP Kunstfehler)wurde mit der Versicherung ein Vergleich geschlossen. Wobei jedoch nur die 2 Operation abgegolten wurde, da die 1 Operation "lege artis" erfolgte.
Frage: Kann mein Vater den Arzt bez. der 1 Operation wegen "Nichterfolgter Aufklärung" nochmals klagen?
Kann er wegen "Nichterfolgter Aufklärung der Narkose" das Privatspital klagen?
Danke für etwaige Auskünfte!