Hallo,
ich habe eine Frage zu einem Gewährleistungsstreit (Auto) in Österreich. Das Urteil wurde in erster Instanz gefällt. Wird die Rechtskraft trotz der Gerichtsferien ganz normal wirksam, oder verlängert sich die Berufungsfrist wegen der Gerichtsferien (15. Juli bis 17. August), sodass das Urteil erst später rechtskräftig wird?
Vielen Dank für eure Einschätzung.
Gerichtsferien bei Gewährleistungsverfahren der ersten Instanz
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