Strafrechtlich mit Privatbeteiligung in b2b

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lumbini8
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Strafrechtlich mit Privatbeteiligung in b2b

Beitrag von lumbini8 » 05.06.2026, 03:25

Ich habe einen Fall, der vermutlich im Gericht weitergehen wird. Die Gegenpartei hat mmn. mehrere Straftaten begangen, teilweise gegen mich teilweise gegen die eigene Firma, Gläubiger und Endkunden.

Macht es Sinn oder ist es überhaupt möglich in diesem Fall mit einer Sachverhaltdarstellung beim Staatsanwalt und Privatbeteiligung vorzugehen oder wäre das kontraproduktiv?

Die Idee dahinter: Durch die Privatbeteiligung hätte ich Akteneinsicht und ein wenig Mitwirkung. Der Staatsanwalt hat viel tiefergreifendere Ermittlungsmöglichkeiten, als ich bei einem Zivilprozess bekommen würde und die ermittelten Fakten lassen sich direkt in einem Zivilverfahren verwerten.
Dadurch könnte ich theoretisch auch einiges an Anwaltskosten sparen.

In welchen Situationen würde das Sinn machen und in welchen zB. weniger?
Und falls ich diesen Schritt in Erwägung ziehe, dürfte ich es im Vorfeld erwähnen oder die Sachverhaltdarstellung als finale Aufforderung der Gegenpartei zukommen lassen oder würde das in Richtung Nötigung gehen?
Dürfte ich überhaupt bedingt an der Erfüllung einer Forderung in Zusammenhang mit dem Fall von der Anzeige absehen?

Beispiel: Man bemerkt einen Einbrecher zuhause und schreit "lass den Fernseher los, sonst rufe ich die Polizei und erstatte Anzeige" das wäre ja in der Regel auch keine Nötigung?
Wie wäre es, wenn es etwas abstrakter ist "Erstatten Sie mir hier und jetzt die zerbrochene Fensterscheibe, andernfalls..."



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