Hallo liebe Forumsleser,
bei unserem Verein steht ein Vorstandswechsel und Wahl eines neuen Vorstands an.
Dazu sind einige Fragen aufgetaucht:
Kann bei der Mitgliederversammlung ein neuer Obmann (Kanditat) für sich selbst stimmen?
Wie verhält sich hier Einzelwahl oder Blockwahl (Listenwahl)?
Kann der zurückgetretene Vorstand als Wahlleiter gewählt werden?
Wie läuft eine Übergabe nach der Wahl des neuen Vorstands ab?
Übergabe aller Unterlagen sofort oder nach Eintragung ins Vereinsregister?
Die Bankgeschäfte brauchen zur Übergabe einen Vereinsregisterauszug!
Wo finden wir Literatur zur Abhaltung von Wahlen im Verein?
Leider sagt das Vereinsgesetz sehr wenig zu Wahlen im Verein.
Danke für Hinweise
Euer
Normalbürger
Vorstandswechsel im Verein
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