Meine Garagenzufahrt, Privatgrund geht von der öffentlichen Straße abwärts auf Kellerniveau.
Muss ich bei Glatteis streuen, weil jemand sie ohne Hindernis begehen könnte?
Streupflicht
Re: Streupflicht
Die diesbezügliche Verkehrssicherungspflicht eines Grundstückseigentümers findet man hier (mit Verweis auf § 1319a Abs.1 ABGB):
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=17039#p40769
Mehr zur Schneeräum- und Streupflicht dort:
https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/bauen_und_wohnen/wohnen/Seite.210311
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass man zu der Garageneinfahrt direkt von der Straße gelangt, dazwischen kein Gehweg vorhanden ist und dass auch (in erster Linie zu schützende) Fußgänger den öffentlichen Weg benutzen könnten. In dem Fall würde ich meinen, dass nicht zu räumen und streuen wäre, wenn für die Personen das Privatgrundstück klar erkennbar ist. Musst Du aber davon ausgehen, dass es immer wieder von ihnen betreten wird, beispielsweise um nachkommender Fahrzeugen auszuweichen, könnte man Dir die grobe Fahrlässigkeit vorwerfen, wenn der Bereich nicht von Eis und Schnee befreit ist, und die Haftpflichtversicherung könnte aussteigen. Hofeinfahrten bis zum unmittelbaren Bereich vor der Haustür sollten hingegen ganz sicher geräumt werden. Da geht es schließlich um die Besucher, Zusteller und Müllabfuhr.
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=17039#p40769
Mehr zur Schneeräum- und Streupflicht dort:
https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/bauen_und_wohnen/wohnen/Seite.210311
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass man zu der Garageneinfahrt direkt von der Straße gelangt, dazwischen kein Gehweg vorhanden ist und dass auch (in erster Linie zu schützende) Fußgänger den öffentlichen Weg benutzen könnten. In dem Fall würde ich meinen, dass nicht zu räumen und streuen wäre, wenn für die Personen das Privatgrundstück klar erkennbar ist. Musst Du aber davon ausgehen, dass es immer wieder von ihnen betreten wird, beispielsweise um nachkommender Fahrzeugen auszuweichen, könnte man Dir die grobe Fahrlässigkeit vorwerfen, wenn der Bereich nicht von Eis und Schnee befreit ist, und die Haftpflichtversicherung könnte aussteigen. Hofeinfahrten bis zum unmittelbaren Bereich vor der Haustür sollten hingegen ganz sicher geräumt werden. Da geht es schließlich um die Besucher, Zusteller und Müllabfuhr.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 51 Gäste