Guten Tag, danke fürs Lesen:
Sachverhalt: Onkel stirbt und vermacht (laut Testament) alles einem Erben, außer 2 Oldtimer und einen Bargeldbetrag, an 2 Neffen und das Geld an eine Dame, die ihn gepflegt hat.
Das Bezirksgericht erstellt eine "Amtsbestätigung II" für 1 Neffen, wo der Fahrzeugtyp inklusive FIN Nummer vermerkt ist.
Die Verlassenschaft wird abgewickelt.
Der Neffe will nunmehr, nach einer längeren Zeit im Ausland, das Auto abholen - es wird ihm gesagt, das sei nicht da.
Er verlangt die Herausgabe oder den finanziellen Gegenwert (ca. 14.000) über einen Anwalt.
Dieser schreibt ihm nun, dass er mit dem Notariat telefoniert habe und folgende Auskunft bekommen habe: Wer weiß, ob das Auto überhaupt existiert habe?
Neffe fragt den Anwalt, wie es dann sein könne, dass es eine Amtsbestätigung gibt UND eine FIN Nummer auf dieser? (Abgesehen davon, dass es Zeugen gibt, die den Wagen kennen, es existieren Fotos, er selbst kennt ihn ja auch...)
Anwalt sagt, der Notar sage, das wisse er auch nicht, woher die FIN Nummer kommt und eine Amtsbestätigung sei noch kein Beweis für die Existenz.
Rat des Anwalts: Klagen sehr schwierig, weil nicht bewiesen werden kann, ob das Auto existiert. (haben wir alles schriftlich)
(Ob das zweite Auto "existiert", wissen wir nicht, der andere Neffe schweigt....)
Da wird doch jemand ganz kräftig verarscht, oder?
Wie soll der Neffe vorgehen? Diebstahlsanzeige? Damit der Notar sagt, wer weiß, ob der Wagen überhaupt existiert????
Vermächtnis "verschwunden" bzw. "existiert nicht"
Re: Vermächtnis "verschwunden" bzw. "existiert nicht"
Man könnte online via FIN-Abfrage überprüfen, ob die Fahrgestellnummer überhaupt plausibel ist. Dann würde ich mir nachfolgenden Link anschauen, um herauszufinden, wer der Haftpflichtversicherer (erste Verlinkung) oder Zulassungsbesitzer (zweite Verlinkung) ist:
https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/mobilitaet/kfz/7
Die Zulassungsstellen sollten Auskunft geben können, wie man zu mehr Informationen zu dem Fahrzeug gelangt. Vielleicht ist das alles mal ein Ansatz!
https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/mobilitaet/kfz/7
Die Zulassungsstellen sollten Auskunft geben können, wie man zu mehr Informationen zu dem Fahrzeug gelangt. Vielleicht ist das alles mal ein Ansatz!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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