Guten Abend!
Unsere Finanzierung (Renovierung unseres Hauses)ist nun abgeschlossen. Gerne möchten wir jetzt diese Grundbucheintragung löschen lassen. Die Bank hat uns bereits bestätigt, dass die Finanzierung vollständig bezahlt wurde. Wie können wir diesen Grundbucheintrag löschen lassen? Benötigt es dazu einen Anwalt oder Notar?
Dankeschön!
Aus dem Grundbuch Finanzierung löschen
Re: Aus dem Grundbuch Finanzierung löschen
Das Pfandrecht muss nicht gelöscht werden. Ist es dennoch erwünscht, sollte man sich von dem Kreditinstitut die Löschungsquittung geben lassen. Mehr dazu dort:
https://arbeiterkammer.at/beratung/konsument/bauenundwohnen/eigentum/Grundbuchantraege.pdf
Dabei gilt Folgendes zu beachten:
https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/geld/kredite/Kein-Entgelt-fuer-Loeschungsquittungen-erlaubt.html
Zur weiteren Vorgehensweise heißt es unter dem Link:
https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/bauen_und_wohnen/grundstueckskauf_und_grundbuch/grundbuch/1/Seite.600201
https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/egovernment_moderne_verwaltung/elektronischer_rechtsverkehr_erv
Oder direkt bei Gericht, was mit 66 Euro verbunden sein dürfte. Von der Arbeiterkammer wird ein Musterbrief bereitgestellt:
https://sbg.arbeiterkammer.at/service/musterbriefeundformulare/konsument/wohnen/Loeschung_des_Pfandrechts.html
https://arbeiterkammer.at/beratung/konsument/bauenundwohnen/eigentum/Grundbuchantraege.pdf
Dabei gilt Folgendes zu beachten:
https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/geld/kredite/Kein-Entgelt-fuer-Loeschungsquittungen-erlaubt.html
Zur weiteren Vorgehensweise heißt es unter dem Link:
https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/bauen_und_wohnen/grundstueckskauf_und_grundbuch/grundbuch/1/Seite.600201
Der Antrag kann über den Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) bzw. JustizOnline gestellt werden, was um die 47 Euro ausmachen würde. Mehr dazu:Grundbuchsgesuche sind grundsätzlich schriftlich einzubringen. In einfachen Fällen können Grundbuchsanträge auch bei Gericht zu Protokoll gegeben werden, d.h. mündlich bei Gericht vorgebracht werden. Unter einfachen Fällen sind solche zu verstehen, bei denen die Antragstellerin/der Antragsteller bereits über die notwendigen Urkunden in der gesetzlich vorgeschriebenen Form verfügt und bei welchen die Protokollaufnahme durch das Gericht für dieses nur mit einem vertretbaren Arbeitsaufwand verbunden ist (z.B. Anträge auf Löschung eines Pfandrechts oder Namensänderung).
https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/egovernment_moderne_verwaltung/elektronischer_rechtsverkehr_erv
Oder direkt bei Gericht, was mit 66 Euro verbunden sein dürfte. Von der Arbeiterkammer wird ein Musterbrief bereitgestellt:
https://sbg.arbeiterkammer.at/service/musterbriefeundformulare/konsument/wohnen/Loeschung_des_Pfandrechts.html
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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