Kein Recht auf Rechnung als Privatperson?

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Nes
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Kein Recht auf Rechnung als Privatperson?

Beitrag von Nes » 13.11.2025, 12:12

Hallo,

Über myhammer jemanden gesucht der mir etwas hochtägt. Explizit dazu geschrieben nur mit Rechnung weil ich das einreichen muß.ist das denn nicht schon schriftlich vereinbart? Also eine Vereinbarung? Wenn dieses Angebot angenommen wird, heißt das nicht derjenige hat das akzeptiert? Oder muss ich mit der Person das nochmal unterschreiben lassen oder wie?


Arbeit getan, Geld genommen ohne Quittung, Rechnung kommt digital. Leider war ich nicht vor Ort sondern meine Schwester die sich nicht gut auskennt.

Rechnung kommt nicht, auf drängen von myhammer kommt eine falsche Rechnung. Leistung "Kühlschrank hochgetragen" stimmt nicht, Adresse unvollständig.

Ich versuche seit Monaten diese verdammte Rechnung zu bekommen. Verbraucherschlichtungsstelle angerufen.. Ja, er ist nicht verpflichtet mir überhaupt eine Rechnung zu erstellen.

WIE soll ich sonst beweisen daß die Leistung erbracht worden ist? Ich kann diese falsche Rechnung nicht einreichen.

So bleib ich jetzt auf den Kosten sitzen, das kann doch einfach nicht rechtens sein!

Wer hat Informationen, was kann ich noch tun?
Danke 😠



alles2
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Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Kein Recht auf Rechnung als Privatperson?

Beitrag von alles2 » 13.11.2025, 14:08

Woanders hatte ich zu einem Deiner Beiträge das hier geschrieben:
alles2 hat geschrieben:
07.04.2025, 13:53
Entsprechend § 1426 ABGB kann der Leistungsempfänger auf eine Rechnung verzichten (sofern man zumindest auf einen Werkvertrag iSv § 1151 ABGB verweisen kann). Dennoch gilt für Unternehmer gemäß § 11 Abs.1 UStG (Umsatzsteuergesetz) die Pflicht zur Rechnungslegung.
Natürlich kann sich der Dienstleister dahingehend rausreden, als dass er das mit der Rechnung als Voraussetzung nicht vernommen hätte. Daher sollte man sich als Auftraggeber vergewissern, dass man es mit einem seriösen Unternehmen zu tun hat.

Nun wäre es von Bedeutung, wie die Schlichtungsstelle darauf kommt, dass es in dem Fall die Pflicht zur Rechnungslegung nicht gibt. Und für was benötigst Du die Rechnung konkret? Kenne nicht viele Szenarien (ausgenommen gemeinnützige Institutionen oder eventuell das Sozialamt), in denen das Vorweisen einer Rechnung von Nutzen wäre, wenn man im privaten Rahmen Hilfe für das Hochtragen braucht.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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