Hallo,
Im Moment kann man sich ja unter bestimmten Voraussetzungen beim Kauf einer Immobilie die Grundbucheintragungsgebühr (1,1%) und die Eintragungsgebühr des Pfandrechts (1,2%) sparen.
Ich wohne derzeit zur Miete. Wenn ich die Mietwohnung nicht aufgeben möchte, könnte ich mich theoretisch (bevor ich eine Immobilie erwerbe) bei meinen Eltern hauptmelden (und diesen Hauptwohnsitz aufgeben )? Würde man dann trotzdem nachforschen?
Danke!
LG Thomas
Gebührenbefreiung Wohnungskauf
Re: Gebührenbefreiung Wohnungskauf
Kann mir unter moralischen Aspekten nicht vorstellen, wie Du unter diesen Umständen den erforderlichen Nachweis des dringenden Wohnbedürfnisses (z.B. der aktuelle Vermieter bestätigt die Kündigung) erbringen möchtest.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 36 Gäste