ich habe eine Frage zu den Aufenthaltsrechten in Österreich und hoffe, dass sich hier jemand mit dem NAG (Niederlassungs‑ und Aufenthaltsgesetz) oder mit Praxisfällen auskennt. Ich bin kein EU-Bürger, aber ich habe einen Aufenthaltstitel als Familienangehörige (Ehefrau) eines österreichischen Staatsbürgers.
Meine Frage:
Wie lange darf ich mich außerhalb Österreichs (bzw. außerhalb des EWR-Raums) aufhalten, ohne dass mein Aufenthaltstitel automatisch erlischt?
Ich habe gehört, dass es eine Grenze von „6 Monaten“ gibt, aber ich konnte in § 8 Abs. 3 oder § 55 Abs. 5 NAG keine solche Regelung finden.
Kennt jemand die genaue gesetzliche Vorschrift oder einen Gerichtsbeschluss, in dem geregelt ist, ab welcher Zeitspanne der Aufenthaltstitel erlischt?
Oder hat jemand praktische Erfahrungen damit?
Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand hier den genauen Gesetzestext nennen könnte, idealerweise mit Paragraph und Absatz, oder eine zuverlässige Quelle, wo das nachzulesen ist. Danke im Voraus!

LG Nada