Liebe Forumskolleg:innen,
in der heutigen Online-Welt nutzen viele Menschen Plattformen oder soziale Medien unter Pseudonymen — aus Gründen der Privatsphäre, für berufliche Zwecke oder einfach aus persönlicher Präferenz.
Mich interessiert:
Unter welchen Bedingungen (z. B. Persönlichkeitsrechte, Persönlichkeitsentfaltung) genießt ein Pseudonym im österreichischen Recht eigentlich Schutz?
Welche Grenzen gibt es dabei im Vergleich zum echten Namen? Gilt dieselbe Wahrung der Privatsphäre durch DSGVO oder ABGB?
Gibt es einschlägige Gerichtsentscheidungen, z. B. zu Beleidigungen, Verleumdung oder Urheberrechten, bei denen Pseudonyme eine Rolle gespielt haben?
Haben Online-Anonymität und Pseudonyme künftig Rechtspersönlichkeitsansprüche oder Schadensersatzpflichten zur Folge — oder bleibt weiterhin der echte Name rechtlich zentral?
Ich freue mich sehr auf eure Einschätzungen und gerne auf Fälle oder Literaturhinweise aus der Praxis!
Beste Grüße
Wann greift der rechtliche Schutz von Pseudonymen im Netz?
- marcusluuk
- Beiträge: 1
- Registriert: 12.08.2025, 22:33
Re: Wann greift der rechtliche Schutz von Pseudonymen im Netz?
Stelle mir gerade die Frage, wer vorschreibt, kein Pseudonym verwenden zu dürfen. Im Suizid-Fall der Ärztin Kellermayr konnte man den Hassposter auch ausfindig machen, obwohl er sich hinter dem Nicknamen "Claas" versteckte. Jeder im Netz hat eine digitale Anschrift und um die geht es, sollten Ermittlungen angestellt werden. Den Behörden wird es um Vieles schwerer gemacht, wenn ein öffentliches Netzwerk, Tor und/oder VPN verwendet wird.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Wann greift der rechtliche Schutz von Pseudonymen im Netz?
…ABGB, DSVGO, Urheberrecht, Medienrecht und andere Gesetzesmaterien schützen die Identität des Namens - nicht nur der Familienname, sondern auch der Künstler- oder Deckname, also auch ein Pseudonym, der Vulgär- oder Hofname, der Geschäfts- und Firmenname oder die Etablissementsbezeichnung sind bei Verletzung auf Unterlassung oder auf Schadenersatz klagbar…
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