Erwerbsunfähigkeitspension, kein Überziehungsrahmen?

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Dracula
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Erwerbsunfähigkeitspension, kein Überziehungsrahmen?

Beitrag von Dracula » 19.06.2025, 14:09

Person A ist in unbegrenzter EU Pension und bekommt monatlich EUR 1.600,-- vom Versicherungsträger SVS.
Monatliche FixKosten ca 550 EUR inkl Betriebskosten, Versicherungen. Sie wohnt alleine in einem abbezahlten Superädifikat.

Person A wurde im Mai bei einer Autofahrt gerammt. Reparaturkosten EUR 1.200,--
Gegenerische Versicherung hat das Geld zuerkannt, jedoch hat Person A bisher nichts erhalten außer die Auskunft, dass das ein paar Tage“ dauern kann. Es sind nun schon über 20 Tage.

Person A bezahlt nach Erhalt der EU Pension am 01.06.2025 die vollen EUR 1.200,-- und kommt mit den restlichen EUR 400 nun nicht mehr durch.

Person A bittet bei ihrer Bank um einen kurzfristigen Überziehungsrahmen von EUR 1.000,-- (für 3 Monate begrenzt).
Nach tagelangem Hin und Her bekommt sie keinen, mit der Begründung, dass sich das Gesetz geändert hätte, und sie keinen Kredit an EU-Pensionisten vergeben dürfen. Letztes Jahr bekam Person A problemlos einen Überziehungsrahmen für 3 Monate, (große Tierarztrechnung), den sie pünktlich wieder ausgeglichen hat.

Person A ist 57 Jahre alt. Auch ein kleiner Kredit ist nicht möglich.
Person B, die Mutter, in Regelpension, bekommt jederzeit einen Rahmen bis zu doppelter Pensionshöhe (84 Jahre alt).

Nun die Fragen:
• Welches Gesetz ist das, das nur EU Pensionisten von einem Überziehungsrahmen fernhält?
• Welches Gesetz unterscheidet EU-Pensionisten von anderen Pensionisten, und warum?

Vielen Dank und schönen Tag!



alles2
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Re: Erwerbsunfähigkeitspension, kein Überziehungsrahmen?

Beitrag von alles2 » 20.06.2025, 00:53

Das hat nichts mit der Gesetzgebung zu tun, sondern mit der Altersdiskriminierung im Bankensektor:

https://stmk.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/geld/konto/Kein_Ueberziehungsrahmen_fuer_Alte___Koennten_ja_sterben..html

Man könnte die Bank wechseln oder die einmalige Leistung aus den Mitteln des Unterstützungsfonds gemäß § 84 ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) beantragen:

https://www.pv.at/web/pension/pensionsarten/unterstuetzungsfonds
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

cosmos
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Re: Erwerbsunfähigkeitspension, kein Überziehungsrahmen?

Beitrag von cosmos » 20.06.2025, 10:12

Ich kann nicht nachvollziehen, wo hier aufgrund des Alters diskriminiert wird. Die Sterberate von 57 Jährigen ist doch nicht so hoch, und die 84 jährige Mutter erhält einen Rahmen (obwohl nicht angegeben wird, ob sie bei der selben Bank ist)

Könnte - aus der Sicht der Bank - die Erwerbsunfähigkeit auf eine Grunderkrankung hinweisen, die die Bank in ihre Entscheidung mitberücksichtigt hat?
Andererseits könnte für die Bank relevant sein, dass eine Pension wegen Erwerbsunfähigkeit wieder aberkannt werden kann, wenn der Grund für die Erwerbsunfähigkeit wegfällt, solange das Regelpensionsalter noch nicht erreicht wurde.

Man könnte die Bank um genauere Auskunft über den Ablehnungsgrund ersuchen (welche gesetzliche Vorgabe angewendet wurde usw.)

Das Obenstehende ist spekulativ, denn ich bin alles andere als ein Experte im Pensionsrecht. Folgendes ist aber nicht spekulativ, sondern ein tatsächliches Beispiel aus meinem Bekanntenkreis:


Männlich, Österreicher, 60. Geringe Berufsunfähigkeitspension von der PVA gewährt vor mind. 5 Jahren (aktuell ca. €1450.-, Pflegegeld Stufe 1 inkludiert!). Kein sonstiges Einkommen oder Vermögen. Seit einigen Jahren erhält der Herr ca. alle sechs Monate an ihn persönlich gerichtete Kreditangebote (€5000 bis €15,000) von seiner Bank. Vor vier Jahren akzeptierte er ein Angebot und nahm ein Kredit von €7000.- auf, bei Kontostand leicht im minus.

alles2
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Re: Erwerbsunfähigkeitspension, kein Überziehungsrahmen?

Beitrag von alles2 » 20.06.2025, 11:00

Die Banken entscheiden diesbezüglich hierzulande autonom. So wie bei einer Versicherung kann es von verschiedenen Kriterien abhängen, ob man eine Lebensversicherung oder Tagegeld-Versicherung bekommt. Und ja, stets kann dabei eine bestehende Grunderkrankung Einfluss darauf nehmen. Ob das nun gesetzlichen Vorgaben oder doch eher interne Regelungen folgt, da mag ich mich an dieser Stelle nicht festlegen. Du hattest nach entsprechenden Gesetzen gefragt, die die Grundlage für Deine Fragen darstellen sollten. Meiner Meinung nach gibt es derartige Gesetze nicht, wonach EU-Pensionisten anders zu behandeln wären.

Sollte ein Betroffener mit der Entscheidung eines Bankinstituts nicht einverstanden sein, kann er sich noch immer an den AK-Konsumentenschutz oder die Volksanwaltschaft wenden, die den weiteren Weg vorgeben können. Die "Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft" oder "Ombudsstelle des Verbandes österreichischer Banken und Bankiers" gehen auch:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=26899#p56981
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