Liebe Mitglieder, ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen.
Es geht um ein Unterhaltsverfahren, in dem der Kindesvater (Nicht-EU-Staatsbürger ohne Daueraufenthalt in Österreich) einwendet, dass er gegenüber seinen angeblich pflegebedürftigen Eltern, die sich in der 'Zuwanderungsphase' nach Österreich befänden, unterhaltspflichtig sei.
Deshalb würde mich interessieren, ob jemand, der selbst nur einen befristeten Aufenthaltstitel in Österreich hat, seine Eltern überhaupt 'nachholen' kann bzw. falls ein anderes Familienmitglied (mit österreichscher Staatsbürgerschaft) dies tut, Erstgenannter zu Elternunterhalt verpflichtet werden kann.
Und wie würde sich das in weiterer Folge auf die Unterhaltspflicht dieser Person ggü. einem minderjährigen Kind auswirken?
Auswirkungen von Elternunterhalt auf Kindesunterhalt
Re: Auswirkungen von Elternunterhalt auf Kindesunterhalt
Ein Drittstaatsangehöriger mit einem befristeten Aufenthaltstitel kann seinen Partner und deren Kinder nach Österreich holen. Diesem Familiennachzug wird dann der Aufenthaltstitel "Familienangehöriger" verliehen, wobei laut § 47 Abs.2 NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) iVm § 2 Abs.1 Z 9 NAG Eltern nicht umfasst sind. Ein österreichischer Staatsbürger hingegen kann auch seine Eltern mit dem Aufenthaltstitel "Niederlassungsbewilligung – Angehöriger" ins Land holen, wenn er ihnen Unterhalt leistet (§ 47 Abs.3 NAG, eventuell § 47 Abs.4 NAG).
Die Voraussetzungen für den Elternunterhalt sind in § 234 ABGB und jene für die Alimente in § 231 ABGB beschrieben. Die Prozentmethode als Orientierungshilfe findet sich auf folgende Seite, wobei bei Eltern die Prozentpunkte wie bei Kinder ab 15 Jahre verwendet werden:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/steuern_und_finanzen/unterhalt/2/5/1/Seite.490532.html
Mehr zu den gegenüber den Eltern unterhaltspflichtigen Kindern:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=20654
Ein Gericht hätte sonst entsprechend der finanziellen Möglichkeiten und Lebensverhältnissen die Unterhaltspflichten näher zu bestimmen, da lebensnotwendige Zahlungen die Bemessungsgrundlage schmälern können.
Die Voraussetzungen für den Elternunterhalt sind in § 234 ABGB und jene für die Alimente in § 231 ABGB beschrieben. Die Prozentmethode als Orientierungshilfe findet sich auf folgende Seite, wobei bei Eltern die Prozentpunkte wie bei Kinder ab 15 Jahre verwendet werden:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/steuern_und_finanzen/unterhalt/2/5/1/Seite.490532.html
Mehr zu den gegenüber den Eltern unterhaltspflichtigen Kindern:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=20654
Ein Gericht hätte sonst entsprechend der finanziellen Möglichkeiten und Lebensverhältnissen die Unterhaltspflichten näher zu bestimmen, da lebensnotwendige Zahlungen die Bemessungsgrundlage schmälern können.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Auswirkungen von Elternunterhalt auf Kindesunterhalt
Vielen Dank für die Information, das war sehr hilfreich!!!
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 26 Gäste