Hallo war ja jetzt lange Zeit arbeitslos und beziehe derzeit noch Sozialhilfe. In der Höhe von knapp 1320€ da meine Wohnung so teuer ist.
Nun hab ich schon ewig lange Bestellschulden (die alle über den Gerichtsvollzieher laufen. Wenn ich jetzt arbeiten gehe und gepfändet werden bekomm ich laut rechner das Existenzminimum 1200 irgendwas. Kann ich da noch Sozialhilfe beantragen? Da mir dann ja für die erhöhten wohnkosten nichts bleibt.
Um das gleich vorwegzunehmen ich will arbeiten. Nur ist das System komisch das man weniger bekommt als Arbeiter wie mit Sozialhilfe? Durch die Pfändungen, aber da muss ich jetzt wohl durch (Veränderung beginnt im kleinen)
Sozialhilfe trotz Lohnpfändung?
Re: Sozialhilfe trotz Lohnpfändung?
Solltest Du mit dem Geld nicht mehr auskommen, wäre Deine erste Ansprechperson das Exekutionsgericht. Laut § 3 Abs.2 SH-GG (Sozialhilfe-Grundsatzgesetz) sind zwar Personen Leistungen der Sozialhilfe zu gewähren, die von einer sozialen Notlage betroffen sind. Und sie befinden sich in einer solchen sozialen Lage, wenn sie von Wohnungslosigkeit oder von Schuldenproblemen betroffen sind. Aber nicht als soziale Notlage gelten Situationen, für die bereits auf Basis anderer gesetzlicher Grundlagen ausreichend Vorsorge getroffen wurde oder durch andere Gesetze zur Sicherung von Interessen Dritter Zugriffe unter das Sozialhilfeniveau zugelassen sind. Davon abgesehen wären Leistungen der Sozialhilfe auch subsidär und nur insoweit zu gewähren, als der Bedarf nicht durch eigene Mittel der bezugsberechtigten Person oder durch dieser zustehende und einbringliche Leistungen Dritter abgedeckt werden kann. Daher hat das Gericht entsprechend § 292a Z 2 EO (Exekutionsordnung) auf Antrag den unpfändbaren Freibetrag angemessen zu erhöhen, wenn dies mit Rücksicht auf unvermeidbare Wohnungskosten, die im Verhältnis zu dem Betrag, der dem Verpflichteten zur Lebensführung verbleibt, unangemessen hoch sind.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 39 Gäste