Hallo!
Ich habe bei mobylines.de eine Fähre mit einer Person und einem Fahrzeug Kat.2 mit der Gesellschaft tirrenia von Olbia nach Civitavecchia inkl. Versicherung einer Reise-Rücktrissversicherung von 9 Euro (einfache Fahrt) bei Hansamerkur im Sommer gebucht.
Ich hatte dann leider in Sardinien einen Unfall und mein Fahrzeug war defekt und konnte zum Geplanten Zeitpunkt die Fähre nicht durchführen, da das Fahrzeug zuerst repariert werden musste und ich zu einem späteren Zeitpunkt die Fähre nochmals buchen musste.
Daher habe ich bei hansamerkur dies gemeldet um die Fähre die ich nicht durchführen konnte erstattet zu bekommen.
Hier die Versicherungsbedingungen: https://www.mobylines.de/ueberfahrt/versicherung/#:~:text=Vertragliche%20R%C3%BCcktrittskosten%20bei,Arbeitslosigkeit%20als%20versichert
und
https://www.mobylines.de/export/sites/de/documents/assicurazioni/assurance_de.pdf
Ich habe aber von hansemerkur die Antwort erhalten, dass sie die Kosten nicht erstatten.
Daher wollte ich fragen, ob ich über einen anderen Weg oder Rechtsanwalt oder evtl. Gericht doch eine Rückerstattung beantragen könnte oder ich keine Möglichkeit mehr habe.
Vielen Dank für eine Rückmeldung
hansamerkur Stornogrund
Re: hansamerkur Stornogrund
Die Begründung von HanseMerkur wäre relevant. Ansonsten kannst es mal mit einem Schlichtungsantrag für Schiffe bei der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) versuchen:
https://www.apf.gv.at/de/beschwerde-schiff.html
https://www.apf.gv.at/de/beschwerde-schiff.html
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: hansamerkur Stornogrund
Danke für die Antwort und Vorschlag.
Ich habe folgende erste Antwot im September von Hansemerkur erhalten:
-----------------------
Vielen Dank für Ihre Schadenunterlagen.
Im Rahmen Ihrer Reise-Rücktrittsversicherung stellen wir Ihnen umfangreichen Versicherungsschutz zur Verfügung.
Sie haben beispielsweise einen Erstattungsanspruch, wenn Sie infolge eines versicherten Ereignisses Ihre Reise nicht antreten können. Erstattet
werden die hierdurch anfallenden Stornokosten, ggf. abzüglich eines
Selbstbehaltes. Versicherte Ereignisse sind zum Beispiel:
- der Eintritt einer unerwarteten und schweren Erkrankung
- ein Sterbefall
- eine schwere Unfallverletzung
- die Feststellung einer Schwangerschaft
- Arbeitslosigkeit in Folge einer betriebsbedingten Kündigung
- der Arbeitgeberwechsel, sofern die Reisezeit in die neue Probezeit fällt
(Die Aufzählung der versicherten Ereignisse ist gekürzt dargestellt).
Bitte vergleichen Sie dazu die Ihnen vorliegenden Versicherungsbedin
gungen.
Der von Ihnen beschriebene Sachverhalt (Defekt am eigenen Auto) zählt
nicht zu den versicherten Ereignissen in der Reise-Rücktrittsversicherung.
Eine Erstattung der von Ihnen geltend gemachten Kosten ist daher nicht möglich.
Bei Fragen zu Ihrem Versicherungsfall stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre HanseMerkur Reiseversicherung AG
Abteilung Reise-Leistung
------------
Aufgrund meiner weiteren Anfrage und Bitte um einer Kullanz habe ich dann zuletzt folgende Antwort erhalten:
------------
Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 06.11.2024.
Die versicherten Ereignisse in der von Ihnen abgeschlossenen Reise-Rücktrittsversicherung sind in Ihren Versicherungsbedingungen hinter
legt. Dazu gehört leider nicht der von Ihnen geschilderte Sachverhalt.
Auch die Möglichkeit einer Kulanzzahlung haben wir geprüft. Kulanzent
scheidungen können im Interesse aller Versicherten nur bei rechtlich
nicht eindeutigen Fällen getroffen werden. Aufgrund der Sachlage können wir eine Kulanzzahlung jedoch nicht in Aussicht stellen.
Eine Erstattung der von Ihnen geltend gemachten Kosten ist daher auch
weiterhin nicht möglich.
Bei Fragen zu Ihrem Versicherungsfall stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre HanseMerkur Reiseversicherung AG
Abteilung Reise-Leistung
-----------------
Bitte um euer Feedback.
Vielen Dank
Ich habe folgende erste Antwot im September von Hansemerkur erhalten:
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Vielen Dank für Ihre Schadenunterlagen.
Im Rahmen Ihrer Reise-Rücktrittsversicherung stellen wir Ihnen umfangreichen Versicherungsschutz zur Verfügung.
Sie haben beispielsweise einen Erstattungsanspruch, wenn Sie infolge eines versicherten Ereignisses Ihre Reise nicht antreten können. Erstattet
werden die hierdurch anfallenden Stornokosten, ggf. abzüglich eines
Selbstbehaltes. Versicherte Ereignisse sind zum Beispiel:
- der Eintritt einer unerwarteten und schweren Erkrankung
- ein Sterbefall
- eine schwere Unfallverletzung
- die Feststellung einer Schwangerschaft
- Arbeitslosigkeit in Folge einer betriebsbedingten Kündigung
- der Arbeitgeberwechsel, sofern die Reisezeit in die neue Probezeit fällt
(Die Aufzählung der versicherten Ereignisse ist gekürzt dargestellt).
Bitte vergleichen Sie dazu die Ihnen vorliegenden Versicherungsbedin
gungen.
Der von Ihnen beschriebene Sachverhalt (Defekt am eigenen Auto) zählt
nicht zu den versicherten Ereignissen in der Reise-Rücktrittsversicherung.
Eine Erstattung der von Ihnen geltend gemachten Kosten ist daher nicht möglich.
Bei Fragen zu Ihrem Versicherungsfall stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre HanseMerkur Reiseversicherung AG
Abteilung Reise-Leistung
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Aufgrund meiner weiteren Anfrage und Bitte um einer Kullanz habe ich dann zuletzt folgende Antwort erhalten:
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Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 06.11.2024.
Die versicherten Ereignisse in der von Ihnen abgeschlossenen Reise-Rücktrittsversicherung sind in Ihren Versicherungsbedingungen hinter
legt. Dazu gehört leider nicht der von Ihnen geschilderte Sachverhalt.
Auch die Möglichkeit einer Kulanzzahlung haben wir geprüft. Kulanzent
scheidungen können im Interesse aller Versicherten nur bei rechtlich
nicht eindeutigen Fällen getroffen werden. Aufgrund der Sachlage können wir eine Kulanzzahlung jedoch nicht in Aussicht stellen.
Eine Erstattung der von Ihnen geltend gemachten Kosten ist daher auch
weiterhin nicht möglich.
Bei Fragen zu Ihrem Versicherungsfall stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre HanseMerkur Reiseversicherung AG
Abteilung Reise-Leistung
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Bitte um euer Feedback.
Vielen Dank
Re: HanseMerkur Stornogrund
Ich sage es mal so, die Versicherungsgruppe genießt einen "gewissen" Ruf, weshalb wir zur Durchsetzung subjektiv empfundener Rechte einen unkonventionellen Schritt versuchen könnten. Deren Gebaren dürfte die so mancher Sozialversicherungsträger entsprechen. Es kommt denen günstiger, wenn man den Leuten nicht gleich die finanzielle Unterstützung zukommen lässt, bei denen es nicht zu offensichtlich ist. Die wenigen, die dann um ihre Rechte kämpfen, nimmt man dabei in Kauf.
HanseMerkur ist sehr bemüht darum, ihr "bescheidenes" Bild nach außen in Grenzen zu halten. So gibt es eigene Kontaktadressen rund um den Bewertungsportalen. Hat man das Unternehmen negativ auf Google oder Trustpilot negativ bewertet, ist man um Schadensbegrenzung bemüht und man sich samt Versicherungsnummer und Anliegen bzw. Schadennummer an googlefeedback@hansemerkur.de bzw. trustpilotfeedback@hansemerkur.de wenden. Dann würde man es angeblich mit der Fachabteilung abklären. Einige Leute berichten davon, dass ihr Fall auf einmal anders bearbeitet und bezahlt wurde. Bleibe sachlich und erwähne nicht im Detail, wer wann was behauptet haben soll. Beschreibe was vorgefallen ist und dass man derweil kein Schritt auf Dich zugegangen sei. Du fühlst hängengelassen und könntest so die Versicherung nicht mehr weiterempfehlen. Sollte man Dich fragen, wo den Deine Bewertung sei, kannst Du erwähnen, dass Du es vorerst zurückgenommen hast und doch noch abwarten möchtest, wie man auf Dein Anliegen reagiert.
HanseMerkur ist sehr bemüht darum, ihr "bescheidenes" Bild nach außen in Grenzen zu halten. So gibt es eigene Kontaktadressen rund um den Bewertungsportalen. Hat man das Unternehmen negativ auf Google oder Trustpilot negativ bewertet, ist man um Schadensbegrenzung bemüht und man sich samt Versicherungsnummer und Anliegen bzw. Schadennummer an googlefeedback@hansemerkur.de bzw. trustpilotfeedback@hansemerkur.de wenden. Dann würde man es angeblich mit der Fachabteilung abklären. Einige Leute berichten davon, dass ihr Fall auf einmal anders bearbeitet und bezahlt wurde. Bleibe sachlich und erwähne nicht im Detail, wer wann was behauptet haben soll. Beschreibe was vorgefallen ist und dass man derweil kein Schritt auf Dich zugegangen sei. Du fühlst hängengelassen und könntest so die Versicherung nicht mehr weiterempfehlen. Sollte man Dich fragen, wo den Deine Bewertung sei, kannst Du erwähnen, dass Du es vorerst zurückgenommen hast und doch noch abwarten möchtest, wie man auf Dein Anliegen reagiert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: hansamerkur Stornogrund
Danke für die Antwort.
Ich habe jetzt bei trustpiolot einen Eintrag getätigt und es wurde mir auch geantwortet mich nochmals bei trustpilotfeedback@hansemerkur.de zu melden.
Ich habe dann von einem Gruppenleiter der Reiseleistung folgende Antwort erhalten:
------------------
Sie haben bei unserem Unternehmen eine Reise-Rücktrittsversicherung für Ihre Fährfahrt abgeschlossen. Diese deckt entstandene Stornokosten ab, sofern hierfür Versicherungsschutz besteht. Dies ist abhängig von dem Ereignis und den evtl. auslösenden Personen.
Sie konnten Ihre Fährfahrt aufgrund einer Panne nicht antreten. Leistungen aus einem Schutzbrief bietet die Rücktrittsversicherung nicht an. Das von Ihnen beschriebene Ereignis stellt zudem kein versichertes Ereignis im Rahmen des Versicherungsvertrages dar.
Die Enttäuschung über unsere Entscheidung können wir nachvollziehen. Dennoch bleiben die Versicherungsbedingungen, die für beide Vertragsparteien gleichermaßen gelten, Grundlage für die Beurteilung unserer Leistungspflicht.
---------------------
Auch habe ich mich an https://www.apf.gv.at/de/beschwerde-schiff.html gewendet und habe folgende Antwort erhalten:
-----------------
Entsprechend Ihrer Angaben handelt es sich dabei leider um keinen von der Verordnung umfassten Sachverhalt.
Für Versicherungsunternehmen sind wir leider nicht zuständig.
Da es mit den betroffenen Unternehmen bisher zu keiner Einigung gekommen ist, kann jedoch möglicherweise ein kostenloses Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte (www.verbraucherschlichtung.at) durchgeführt werden, die grundsätzlich alle Anliegen behandeln kann, die wir mangels Zuständigkeit nicht übernehmen können. Außerdem kann eventuell auch die Arbeiterkammer oder der VKI (www.konsument.at) Ihnen mit weiterer Unterstützung behilflich sein.
------------
Daher ist die Frage ob es noch einen Sinn macht sich an die Verbraucherschlichtung oder VKI zu wenden.
Bitte nochmals um eine Feedback.
Danke
Ich habe jetzt bei trustpiolot einen Eintrag getätigt und es wurde mir auch geantwortet mich nochmals bei trustpilotfeedback@hansemerkur.de zu melden.
Ich habe dann von einem Gruppenleiter der Reiseleistung folgende Antwort erhalten:
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Sie haben bei unserem Unternehmen eine Reise-Rücktrittsversicherung für Ihre Fährfahrt abgeschlossen. Diese deckt entstandene Stornokosten ab, sofern hierfür Versicherungsschutz besteht. Dies ist abhängig von dem Ereignis und den evtl. auslösenden Personen.
Sie konnten Ihre Fährfahrt aufgrund einer Panne nicht antreten. Leistungen aus einem Schutzbrief bietet die Rücktrittsversicherung nicht an. Das von Ihnen beschriebene Ereignis stellt zudem kein versichertes Ereignis im Rahmen des Versicherungsvertrages dar.
Die Enttäuschung über unsere Entscheidung können wir nachvollziehen. Dennoch bleiben die Versicherungsbedingungen, die für beide Vertragsparteien gleichermaßen gelten, Grundlage für die Beurteilung unserer Leistungspflicht.
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Auch habe ich mich an https://www.apf.gv.at/de/beschwerde-schiff.html gewendet und habe folgende Antwort erhalten:
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Entsprechend Ihrer Angaben handelt es sich dabei leider um keinen von der Verordnung umfassten Sachverhalt.
Für Versicherungsunternehmen sind wir leider nicht zuständig.
Da es mit den betroffenen Unternehmen bisher zu keiner Einigung gekommen ist, kann jedoch möglicherweise ein kostenloses Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte (www.verbraucherschlichtung.at) durchgeführt werden, die grundsätzlich alle Anliegen behandeln kann, die wir mangels Zuständigkeit nicht übernehmen können. Außerdem kann eventuell auch die Arbeiterkammer oder der VKI (www.konsument.at) Ihnen mit weiterer Unterstützung behilflich sein.
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Daher ist die Frage ob es noch einen Sinn macht sich an die Verbraucherschlichtung oder VKI zu wenden.
Bitte nochmals um eine Feedback.
Danke
Re: hansamerkur Stornogrund
Es kommt darauf an, wie viele Nerven Dir diese Angelegenheit wert ist. Das Feedback der Institutionen könnte Dir Gewissheit geben, dass das Unternehmen im legitimen Rahmen gehandelt hat. Somit könntest Du mit der Sache leichter abschließen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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