Hallo liebe Forianer,
kann man als Dritter an einer Berichts-,Prüfungstagsatzung im rahmen des Insolvenz-/Konkursverfahrens als Zuhörer im Verhandlungssaal teilnehmen bzw sind diese öffentlich zugänglich? Bin weder Schuldner noch Gläubiger, noch Vertreter der Parteien, daher die Frage.
Danke!
Insolvenz-/Konkursverfahren Öffentlichkeit
Re: Insolvenz-/Konkursverfahren Öffentlichkeit
Laut § 254 Abs.3 IO (Insolvenzordnung) gilt für mündliche Verhandlungen § 59 EO (Exekutionsordnung), wonach auch Exekutionsverfahren nicht öffentlich sind.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Insolvenz-/Konkursverfahren Öffentlichkeit
Habe selbst in der IO gesucht, aber leider nichts gefunden. Herzlichen Dank für die Hilfe!
Re: Insolvenz-/Konkursverfahren Öffentlichkeit
…und selbst wenn das Verfahren öffentlich wäre, viele (kleine) Firmen können sich die hohen Gerichtskosten für einen Konkurs bei Gericht erst gar nicht leisten…
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