Guten Tag allerseits!
Ich habe gehört, daß Drittstaatsangehörige (d.h. alle Personen die keine österreichischen Staatsbürger oder EU Bürger sind) Liegenschaften in Österreich nur dann erwerben können, wenn entsprechende grundverkehrsbehördliche Genehmigungen vorliegen. Könnte nun aber ein Drittstaatsangehöriger eine Liegenschaft (Grundstück + Haus) in Österreich so ohne weiteres erben, vorausgesetzt der Erblasser war Österreicher und österreichisches Erbrecht ist anzuwenden, oder gibt es da rechtliche Einschränkungen, beziegunngsweise behördliche Hürden (ähnlich einer grundverkehrsbehördlichen Genehmigung)? Wie sieht das allenfalls mit dem Verkauf einer vom Drittstaatsangehörigen ererbten Liegenschaft aus?
Vielen Dank für diesbezuegliche Auskünfte.
Erbschaft von Liegenschaften in Österreich durch Drittstaatsangehörige
-
- Beiträge: 1
- Registriert: 21.11.2024, 15:33
Re: Erbschaft von Liegenschaften in Österreich durch Drittstaatsangehörige
Das eine (Ausländergrunderwerb) ist mit dem anderen (ausländischer Erbe) nicht zu verknüpfen. Es geht dabei nicht um die Ausländer selbst, sondern um die Vermeidung von Spekulationsgeschäften mit Wohnraum durch Anschaffung und von Geldwäsche durch Firmengründung. Wenn wer redlich eine Liegenschaft durch Erbschaft, Vermächtnis oder Schenkung erwirbt, dem kann das nicht zu seinem Nachteil beurteilt werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Erbschaft von Liegenschaften in Österreich durch Drittstaatsangehörige
Da es in Ö 9 verschiedene Grundverkehrs- bzw. Grunderwerbsgesetze gibt, muss man das jeweilige Gesetz prüfen.
In Wien lautet es zB:
§ 1. (1) Unter Lebenden bedürfen der Erwerb des Eigentums (Miteigentums), eines Baurechtes, des
Rechtes der persönlichen Dienstbarkeit an bebauten oder unbebauten Grundstücken jeder Art durch
Ausländer oder eine im Grundbuch einzutragende Bestandgabe solcher Grundstücke an Ausländer zu
ihrer Gültigkeit der Genehmigung nach diesem Gesetz.
DAs bedeutet, dass (in Wien) auch Erwerbe durch Ausländer aufgrund einer Schenkung dem Gesetz unterliegen.
In Wien lautet es zB:
§ 1. (1) Unter Lebenden bedürfen der Erwerb des Eigentums (Miteigentums), eines Baurechtes, des
Rechtes der persönlichen Dienstbarkeit an bebauten oder unbebauten Grundstücken jeder Art durch
Ausländer oder eine im Grundbuch einzutragende Bestandgabe solcher Grundstücke an Ausländer zu
ihrer Gültigkeit der Genehmigung nach diesem Gesetz.
DAs bedeutet, dass (in Wien) auch Erwerbe durch Ausländer aufgrund einer Schenkung dem Gesetz unterliegen.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
www.vertragsbegleiter.at
Re: Erbschaft von Liegenschaften in Österreich durch Drittstaatsangehörige
Ich wollte damit eigentlich nur vermittelt haben, dass man das eine auf das andere nicht übertragen kann. Es kann einen Unterschied machen, ob man was von einem Angehörigen geschenkt bekommt (ermöglicht eine Negativbestätigung) oder eine Schenkung mit der Absicht über die Bühne geht, ein rechtspolitisch ins Leben gerufene Gesetz zu umgehen. Daher mein Hinweis mit dem redlichen Erwerb. Selbst § 1 Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz (W-AGWG) gilt wegen den Ausnahmebestimmungen des § 3 W-AGWG nicht uneingeschränkt. Genau genommen lassen sich selbst die Beschränkungen beim Grunderwerb (zumindest in Wien) umgehen, indem der Ausländer im EU-Raum eine Gesellschaft gründet; oder hier eine GmbH gründet, die mit einer weiteren GmbH verschachtelt ist, welche eine Liegenschaft kauft.
Aber wer das mit den Grundverkehrsgesetzen genauer wissen will, kann sich auch dort informieren:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_und_wohnen/grundstueckskauf_und_grundbuch/grundstueckskauf/1/Seite.200042.html
Wie gesagt, mit der eigentlichen Frage hat das weniger zu tun, weil Erbschaften ein eigenes Thema sind.
Aber wer das mit den Grundverkehrsgesetzen genauer wissen will, kann sich auch dort informieren:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_und_wohnen/grundstueckskauf_und_grundbuch/grundstueckskauf/1/Seite.200042.html
Wie gesagt, mit der eigentlichen Frage hat das weniger zu tun, weil Erbschaften ein eigenes Thema sind.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Erbschaft von Liegenschaften in Österreich durch Drittstaatsangehörige
Steinalte Thematik:
"Eine der Hauptursachen der Güterzertrümmerung sei die große Verschuldung der bäuerlichen Bevölkerung und der noch immer zunehmende Dienstbotenmangel (!) auf dem Lande. Die k u.k Regierung wurde daher aufgefordert, sofort ein Gesetz auszuarbeiten, um diesem alle Stände schwer schädigenden Güterzerstückelungsunwesen ein Ende zu machen“ (aus einem Antrag des Salzburger Landtages aus dem Jahre 1910)
"Eine der Hauptursachen der Güterzertrümmerung sei die große Verschuldung der bäuerlichen Bevölkerung und der noch immer zunehmende Dienstbotenmangel (!) auf dem Lande. Die k u.k Regierung wurde daher aufgefordert, sofort ein Gesetz auszuarbeiten, um diesem alle Stände schwer schädigenden Güterzerstückelungsunwesen ein Ende zu machen“ (aus einem Antrag des Salzburger Landtages aus dem Jahre 1910)
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 18 Gäste