Kindesunterhalt

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Miss.dorfmadl
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Kindesunterhalt

Beitrag von Miss.dorfmadl » 18.11.2024, 07:49

Beim Antrag auf Unterhaltsfestsetzung für minderjährige Kinder muss man ja eingeben, ab welchem Monatsersten man die Festsetzung begehrt (siehe Formular: https://justizonline.gv.at/jop/web/formulare/gruppe/2/22/93)

Kann darin auch ein Datum in der Vergangenheit angegeben werden (wenn ja, welches Datum, wenn das Kind im Oktober 2019 geboren ist und der Vater bis dato keinen Unterhalt bezahlt hat?)

Vielen Dank im Voraus!



alles2
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Re: Kindesunterhalt

Beitrag von alles2 » 18.11.2024, 09:14

Eigentlich können Unterhaltsansprüche nur für die letzten 3 Jahre geltend gemacht werden. Nutzt man das "elektronisch befüllbare Webformular und elektronische Übermittlung" (über ERV im Wege von JustizOnline) und gibt für das Kind unter "Ich stelle daher den ANTRAG die monatliche Unterhaltsverpflichtung für das Kind festzusetzen:" das Jahr 2019 ein, so heißt es "Bitte ein gültiges Jahr eingeben bei 'Jahr' ". Für das Jahr 2020 klappt es hingegen. Den genauen Grund kenne ich nicht, aber es gibt bei Nachforderungen sehr wohl verjährungshemmende Umstände (z.B. wegen einer Scheidung), die ich in Deinem Fall nicht erkennen kann. Falls es der Antragsteller anders sieht, müsste er sich die Frage gefallen lassen, warum nicht schon vorher was unternommen wurde. Denn Unterhaltszahlungen sind eigentlich für den anfallenden Lebensbedarf des Kindes vorgesehen und nicht, wenn man sich denkt, das damalige Geld nun gut gebrauchen zu können. Auch ein möglicher Unterhaltsverpflichteter möchte irgendwann Gewissheit haben und nicht nach etlichen Jahren mit einer bösen Überraschung konfrontiert werden, weshalb die 3 Jahre noch angemessen wären.
Zuletzt geändert von alles2 am 18.11.2024, 22:56, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Miss.dorfmadl
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Re: Kindesunterhalt

Beitrag von Miss.dorfmadl » 18.11.2024, 09:40

Vielen Dank! Ich habe das Formular jetzt auch ausgefüllt, kann mir jedoch ebenso nicht erklären, aus welchem Grund man bei einem Geburtsdatum im Oktober 2019 ein Datum ab Jänner 2020 eintragen kann. Der Unterhaltsanspruch müsste dann ja bei einer 3-jährigen Frist nur mehr rückwirkend bis November 2021 geltend gemacht werden können?

alles2
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Re: Kindesunterhalt

Beitrag von alles2 » 18.11.2024, 23:02

Grob gesagt schon, was für Dich aber egal sein kann. Du kannst im Formular auch eine länger zurückliegende Zeit angeben, weil man eh auf Dich zugehen würde, wenn es Dir bei einem berechtigten Anspruch nur für einen kürzeren Zeitraum zustehen würde. Schließlich bist Du keine Juristin, weshalb man Dich auch nicht schief anschauen würde, falls Du auf den Unterhalt der letzten 5 Jahre bestehst.
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