Klage Eigentümergemeinschaft

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Miss.dorfmadl
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Klage Eigentümergemeinschaft

Beitrag von Miss.dorfmadl » 11.11.2024, 15:18

Angenommen, ich klage die "Eigentümergemeinschaft Rosenstraße 10, 5555 Musterstadt" aufgrund einer offenen Handwerker-Rechnung. Reicht das bzw. funktioniert dann die Zustellung oder muss ich gem. § 18 Abs 3 Z 2 lit. a) WEG eine Mehrheit der Wohnungseigentümer bei "vertreten durch: ..." anführen, damit die Klage dieser Mehrheit zugestellt wird?

Vielen Dank!



alles2
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Re: Klage Eigentümergemeinschaft

Beitrag von alles2 » 12.11.2024, 00:39

Ich würde nach § 23 zweiter Satz WEG vorgehen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Miss.dorfmadl
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Re: Klage Eigentümergemeinschaft

Beitrag von Miss.dorfmadl » 12.11.2024, 08:29

Vielen herzlichen Dank! Manchmal steht die eisern gesuchte Antwort doch einfach nur im Gesetz :lol:

alles2
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Re: Klage Eigentümergemeinschaft

Beitrag von alles2 » 12.11.2024, 13:28

Dafür sind wir schließlich da :wink:
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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