Liebes Forum,
ich habe eine Frage zur Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen
0-7 Jahre: diese dürfen Geschenke, welche nur zu ihrem Vorteil gemacht wurden, auch ohne Zustimmung der Eltern annehmen. § 865 Abs. 2 ABGB
Stimmt das?
zB Meine 6-jährige bekommt für die Mithilfe im Garten von der Oma Süßigkeiten. Ich erlaube das nicht, da sie keinen Zucker essen soll. Kann sie die nur zu ihrem Vorteil gemachte Schenkung ohne meine Einwilligung annehmen?
14-18 Jahre: Mein 17-jähriger Sohn schleicht sich heimlich aus dem Haus um auf ein Zeltfest zu gehen. Dort konsumiert er gegen meinen Willen mehrere Biere. Da er kein Geld dabei hat, bleibt er die Bezahlung schuldig. Ist er nun verpflichtet von seinem Taschengeld seine Schulden zu begleichen? Oder ist der Vertrag unwirksam, da meine Zustimmung verweigert wurde und das Taschengeld gegen meinen ausdrücklichen Willen verwendet wurde?
Falls jemand weiterhelfen kann, DANKE!
Geschäftsfähigkeit
Re: Geschäftsfähigkeit
Wie aus § 865 Abs.1 ABGB ersichtlich bezieht sich der zweite Absatz auf (nicht nur voll) geschäftsfähige Personen. Wie aus der folgenden Übersicht erkennbar, dürfen Kinder unter 7 Jahre von sich aus keine Geschenke annehmen:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesetze_und_recht/gerichtsorganisation_der_justiz/zivilrecht/8/Seite.1740386.html
Dort werden auch die typische Anschaffungen für die Altersgruppe Deines Sohnes ohne Zustimmung der Eltern erwähnt.
https://www.oesterreich.gv.at/themen/gesetze_und_recht/gerichtsorganisation_der_justiz/zivilrecht/8/Seite.1740386.html
Dort werden auch die typische Anschaffungen für die Altersgruppe Deines Sohnes ohne Zustimmung der Eltern erwähnt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Geschäftsfähigkeit
Ohne Alkohol und ohne Zeltfeste wären bitte viele von uns gar nicht da! Und § 865 schützt Kinder unter 7 Jahren, die nicht die Vernunft haben vor gültigen Rechtsgeschäften und Willenserklärungen, jedoch nicht vor unvernünftigen Omas bzw. Schwiegermüttern…
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- Registriert: 26.10.2024, 14:29
Re: Geschäftsfähigkeit
Danke für die Auskünfte.
Bei unter 7-jährigen bin ich mir noch immer nicht ganz sicher. Sie dürfen zwar kleine Taschengeld Verträge alleine abschließen, aber keine kleinen Geschenke alleine annehmen? Kann man hier keine Analogie machen?
Zu den mündig Minderjährigen:
Über ihnen überlassene Sachen (Taschengeld) dürfen sie ja frei verfügen. Ausnahme wenn die Sache für einen bestimmten Zweck überlassen wurde (Bsp. Schullaptop). Hier stellt sich für mich die Frage, ob diese Zweckwidmung auch negativ möglich ist. Das heißt, ich gebe das Taschengeld, aber der Minderjährige darf es für bestimmte Sachen NICHT ausgeben. Da ihm der Besuch am Zeltfest verboten wurde, kann man davon ausgehen, dass das Taschengeld nicht für Bier ausgegeben werden darf. Oder muss das explizit vereinbart werden?
Die beiden Fälle stammen nicht aus meinem privaten Umfeld, sondern sind alte Klausurfälle. Ich habe sie zur einfacheren Darstellung in der Ich Form geschrieben. Ich habe keine Lösung für die Fälle und diskutiere schon seit Tagen mit meinen Studienkollegen darüber.
Bei unter 7-jährigen bin ich mir noch immer nicht ganz sicher. Sie dürfen zwar kleine Taschengeld Verträge alleine abschließen, aber keine kleinen Geschenke alleine annehmen? Kann man hier keine Analogie machen?
Zu den mündig Minderjährigen:
Über ihnen überlassene Sachen (Taschengeld) dürfen sie ja frei verfügen. Ausnahme wenn die Sache für einen bestimmten Zweck überlassen wurde (Bsp. Schullaptop). Hier stellt sich für mich die Frage, ob diese Zweckwidmung auch negativ möglich ist. Das heißt, ich gebe das Taschengeld, aber der Minderjährige darf es für bestimmte Sachen NICHT ausgeben. Da ihm der Besuch am Zeltfest verboten wurde, kann man davon ausgehen, dass das Taschengeld nicht für Bier ausgegeben werden darf. Oder muss das explizit vereinbart werden?
Die beiden Fälle stammen nicht aus meinem privaten Umfeld, sondern sind alte Klausurfälle. Ich habe sie zur einfacheren Darstellung in der Ich Form geschrieben. Ich habe keine Lösung für die Fälle und diskutiere schon seit Tagen mit meinen Studienkollegen darüber.
Re: Geschäftsfähigkeit
Der Theorie nach kann man viel zerreden, aber in der Praxis würde es dann schon anders aussehen. Du wirst ja ein unmündiges Kind nicht nach der vollen Härte des Gesetzes bestrafen wollen, das kein Wort von der Rechtslage versteht. Auch kann man einem Erwachsenen wie den Großeltern nichts vorwerfen, wenn er es in so einem Fall nicht bis ins letzte Detail kennt. Sollten die Eltern sehr wohl wissen, was rechtlich erlaubt ist, würden sie es wohl mit dem Geschenkgeber auf direktem Wege klären oder auf entsprechende Maßnahmen setzen (die Kinder dort nicht alleine lassen, von dort fernhalten...).
Auch wenn man einem Sprössling den Erwerb von alkoholischen Getränken mit dem Taschengeld verbietet und er es trotzdem macht, wird man als Elternteil wohl nicht streng nach dem Gesetz vorgehen, sondern es unter sich klären, ohne den Gesetzestext runterzupredigen. Legale Sachen kann man ihnen nicht untersagen und die findet man in Bezug auf Alkohol und Tabakwaren hier:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/reisen_und_freizeit/vorschriften-fuer-jugendliche/verhaltensregeln-im-alltag-und-auf-reisen/Seite.1740250.html
Auch sonst können sie ihr Taschengeld ausgeben, wie sie wollen, solange es ihr Budget nicht sprengt. Dann bräuchte es nämlich die Zustimmung der Eltern.
Auch wenn man einem Sprössling den Erwerb von alkoholischen Getränken mit dem Taschengeld verbietet und er es trotzdem macht, wird man als Elternteil wohl nicht streng nach dem Gesetz vorgehen, sondern es unter sich klären, ohne den Gesetzestext runterzupredigen. Legale Sachen kann man ihnen nicht untersagen und die findet man in Bezug auf Alkohol und Tabakwaren hier:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/reisen_und_freizeit/vorschriften-fuer-jugendliche/verhaltensregeln-im-alltag-und-auf-reisen/Seite.1740250.html
Auch sonst können sie ihr Taschengeld ausgeben, wie sie wollen, solange es ihr Budget nicht sprengt. Dann bräuchte es nämlich die Zustimmung der Eltern.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Geschäftsfähigkeit
...der Schutzzweck der Norm berücksichtigt die Spannung zwischen den Institutionen der modernen Gesellschaft und der Familie nicht. Die Institutionen haben sich bekanntlich nicht schnell genug an den Wandel der Familienstrukturen und des Lebenszyklus angepasst, siehe die steigende Erwerbstätigkeit von Müttern, aber die Einrichtungen zur Betreuung von Kindern bleiben hinter den steigenden Bedürfnissen zurück...
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