Hallo!
Mir würde es logisch erscheinen, dass eine Großmutter, die die Obsorge über ihr Enkelkind bekommen hat, von den Eltern Unterhalt fördern kann. Ist das so und wenn ja, übernimmt das der Staat? Oder muss man die Eltern auf einer anderen Rechtsgrundlage zum Ersatz der Aufwände klagen? Oder gibt es gar keinen Ersatz, weil die Großeltern subsidiär sowieso Unterhaltspflicht haben?
LG
Alimente bei Obsorge durch Großmutter
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Re: Alimente bei Obsorge durch Großmutter
Ist die Frage, warum sie entsprechend § 178 Abs.1 ABGB mit der Obsorge betraut wurde. Denn nach § 231 Abs.1 ABGB haben die Eltern zur Deckung der ihren Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse des Kindes nach ihren Kräften anteilig beizutragen. Vielleicht waren sie dazu nicht imstande, weshalb laut § 232 ABGB ihn die Großeltern den Eltern nach den den Lebensverhältnissen der Eltern angemessenen Bedürfnissen des Kindes schulden. Dort heißt es auch, dass überdies ein Großelternteil nur insoweit Unterhalt zu leisten hat, als er dadurch bei Berücksichtigung seiner sonstigen Sorgepflichten den eigenen angemessenen Unterhalt nicht gefährdet.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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Re: Alimente bei Obsorge durch Großmutter
Die Betrauung ist erfolgt, weil die Eltern nicht fähig sind auf das Kind zu schauen. Arbeiten können sie aber, auch wenn sie es vielleicht nicht wollen. In diesem Fall könnte man von den Eltern fordern, dass sie einer Beschäftigung nachgehen und zahlen, oder?
Re: Alimente bei Obsorge durch Großmutter
Wie kommen sie dann zu einem Einkommen? Vom AMS und Sozialamt bekommt man (irgendwann) nichts, wenn man offenkundig nicht arbeiten möchte, obwohl man könnte.
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