Hola und Grüss Gott! Da Begräbniskosten vom eingeantworteten Erben zu tragen sind, hätte ich eine Frage ob man schon im Testament festlegen kann, dass jemand anders die Begräbniskosten tragen soll oder zB ein Sparbuch anlegt und im Testament darauf hinweist, dass dieses zur Kostendeckung herangezogen wird, (als Legat zB?) ohne dass es in den gesamten Nachlass fällt. Oder gibt es eine bessere Lösung das vorweg zu regeln? Herzlichen Dank schon für die HIlfe. Grüsse Erik
Begräbniskosten
RE: Begräbniskosten
Unter http://www.begraebnis.at
finden Sie zweckdienliche Hinweise. Sie können dieser Webseite entnehmen, welchen Umfang die für ein durchschnittliches Begräbnis anfallenden Arbeiten und Kosten haben können.
Es sollte ja nicht nur für die Begräbniskosten, sondern auch für die Grabpflege bzw. die Erhaltung der Grabstelle in den Folgejahren Vorsorge getroffen werden.
Vorsorge getroffen werden kann insbesondere auch durch das Eingehen einer entsprechenden Versicherung.
Es kommt nämlich nicht nur darauf an, dass das für die Begräbniskosten erforderliche Geld im Nachlass vorhanden ist, sondern dass es auch ohne zeitraubende Formalitäten dafür zur Verfügung steht und nicht erst über einen langen Zeitraum ausgelegt werden muss, bis das Nachlassverfahren entsprechend weit fortgeschritten oder erledigt ist.
Die Kosten des Begräbnisses sowie des Nachlassverfahrens sind - bei einem Nachlass, der nicht für alle Verpflichtungen hinreicht, vorrangig vor den anderen "Schulden".
Bei einem Notar erhalten Sie diesbezüglich wohl gut Auskunft. Die Befassung mit Verlassenschaftsverfahren stellt einen wichtigen Bereich der notariellen Tätigkeit dar, sodass sie bei diesem Berufsstand sicherlich einen für den konkreten Problemfall kompetenten Ansprechpartner finden werden.
mfg, MA.
finden Sie zweckdienliche Hinweise. Sie können dieser Webseite entnehmen, welchen Umfang die für ein durchschnittliches Begräbnis anfallenden Arbeiten und Kosten haben können.
Es sollte ja nicht nur für die Begräbniskosten, sondern auch für die Grabpflege bzw. die Erhaltung der Grabstelle in den Folgejahren Vorsorge getroffen werden.
Vorsorge getroffen werden kann insbesondere auch durch das Eingehen einer entsprechenden Versicherung.
Es kommt nämlich nicht nur darauf an, dass das für die Begräbniskosten erforderliche Geld im Nachlass vorhanden ist, sondern dass es auch ohne zeitraubende Formalitäten dafür zur Verfügung steht und nicht erst über einen langen Zeitraum ausgelegt werden muss, bis das Nachlassverfahren entsprechend weit fortgeschritten oder erledigt ist.
Die Kosten des Begräbnisses sowie des Nachlassverfahrens sind - bei einem Nachlass, der nicht für alle Verpflichtungen hinreicht, vorrangig vor den anderen "Schulden".
Bei einem Notar erhalten Sie diesbezüglich wohl gut Auskunft. Die Befassung mit Verlassenschaftsverfahren stellt einen wichtigen Bereich der notariellen Tätigkeit dar, sodass sie bei diesem Berufsstand sicherlich einen für den konkreten Problemfall kompetenten Ansprechpartner finden werden.
mfg, MA.
RE: Begräbniskosten
Herzlichen Dank für die Informationen!
Gruß Erik
Gruß Erik
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