Habe da mal eine kleine Frage, die im nächsten Jahr sehr entscheidend für mich sein wird.
Ich arbeite regelmäßig auf Veranstaltungen, wurde gestern von einer anderen Firma angesprochen die mich abwerben möchte.
Als Begründung führte er an, dass im nächsten Jahr ein Veranstaltungsgestz eingeführt/geändert wird welches die Tätigkeit auf Veranstaltungen zu arbeiten, ohne einer Ausbildung in der Gastronomie, untersagen soll. B.z.w., muss der Firmeninhaber für den ich arbeite eine abgeschlossene Ausbildung vorzeigen können. Da ich jetzt vor der Frage stehe zu wechseln und ich über die Hintergründe nicht bescheid weiß, wäre ich für eine Antwort auf meine Frage sehr dankbar.
Linda