Übertragung Miteigentumsrecht

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MariaHoffmann
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Übertragung Miteigentumsrecht

Beitrag von MariaHoffmann » 27.02.2022, 17:54

Liebe Leute,

ich habe eine Frage an euch.

Und zwar bin ich aktuell Miteigentümerin (50%) einer Eigentumswohnung in Bad Vöslau. Da ich in eine Genossenschaftswohnung ziehen möchte in Wien, muss ich mein Eigentum abgeben. Ich werde mein Miteigentumsrecht an meinen Bruder abgeben, um dann in die Genossenschaftswohnung ziehen zu können.

Meine Frage: welche Kosten kommen auf mich zu (ungefähr), wenn ich mein Miteigentum auf meinen Bruder übertrage?

Ich weiß ziemlich sicher, dass die Wohnung einen aktuellen Wert von 270.000 Euro hat.

Soviel weiß ich schon mal: es fallen Grunderwebssteuer, Eintragungsgebühr und Notarkosten an.

Könnt ihr mir helfen und ungefähr abschätzen wie viel das wäre? Rechne ich hier als Basis immer mit Hälfte des Wohnungswerts, weil ja nur das Hälfte Miteigentumsrecht geändert/übertragen werden soll?

Danke und liebe Grüße!!



MG
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Re: Übertragung Miteigentumsrecht

Beitrag von MG » 27.02.2022, 19:16

Bei einer Übertragung an eine begünstigte Person im Sinne des § 26a GGG (Gerichtsgebührengesetz), zu denen auch der Bruder gehört, wird die Grunderwerbsteuer (egal ob Verkauf oder Schenkung!) vom (in Ihrem Fall 1/2!) Wohnungswert berechnet, und zwar nach dem Stufentarif (s. weiter unten)

Die Ermittlung des Wohnungswertes kann mittels Gutachten oder mit den von der Finanz akzeptierten Berechnungsmethoden, zB anhand der Wohnungswerte der Statistik Austria ( https://www.statistik.at/web_de/statistiken/wirtschaft/preise/immobilien_durchschnittspreise/index.html ) ermittelt werden.

Der Stufentarif, der in Ihrem Fall anzuwenden ist, beträgt:

für die ersten 250.000 Euro 0,5 Prozent
für die nächsten 150.000 Euro 2 Prozent
und darüber hinaus 3,5 Prozent
des "Wohnungswertes".

Wenn Ihre Einschätzung richtig ist, und die Wohnung einen Wert von 270.000,-- hat, dann entfallen auf Ihren Bruder somit € 135.000,--, wovon er 0,5% GrEST zu zahlen hat, das wären dann € 675,-- an GrESt.

Weiters fällt die Eintragungsgebühr an, diese beträgt 1,1% von dreifachen Einheitswert der "halben" Wohnung. Den Einheitswert kann Ihnen entweder Ihre Hausverwaltung bekannt geben, oder Sie fragen diesen beim Finanzamt selbst ab, oder lassen das dann einfach den Rechtsanwalt oder Notar erheben, der die Vertragsabwicklung für Sie durchführt.

Sie benötigen dann ja einen formellen Schenkungs- oder Kaufvertrag (Unterschriften beglaubigt), mit dem dann die Änderung im Grundbuch durchgeführt werden kann.

ACHTUNG: Da Sie ja Wohnungseigentümerpartnerin sind, muss der/die jetzige Miteigentümerin der Wohnung, der Übertragung der Anteile an Ihren Bruder und damit der Begründung einer neuen WE-Partnerschaft mit Ihrem Bruder zustimmen! Am einfachsten ist es, wenn der/die WohnungseigentumspartnerIn den Vertrag mit Ihrem Bruder mitunterfertigt.

Für die Vertragserrichtung + Grundbuchsabwicklung sollten Sie sich ein paar Vergleichsangebote bei RAs und Notaren einholen. Samt Beglaubigungskosten und sonstigen Barauslagen sollte mit insgesamt rund € 1800,-- bis € 2.500,-- das Auslangen gefunden werden.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

MariaHoffmann
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Re: Übertragung Miteigentumsrecht

Beitrag von MariaHoffmann » 27.02.2022, 19:57

Lieber Herr Gruner,

VIELEN HERZLICHEN DANK (!!!) für die Auskunft!!

Liebe Grüße!

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