Guten Morgen wehrte Gemeinde!
Ich bin leider bisher im AVG nicht fündig geworden, welche Druckmittel ich als Antragsteller habe, wenn immer die gleiche Behörde die 6 Monatsfrist überschreitet.
Wenn ich als Bürger, etwaige Fristen überschreite, dann habe ich immer mit Konsequenzen zu rechnen. Habt ihr eine Idee welche Mittel ich gegenüber einer Behörde in der Sache habe?
MlG
Jochen
§73 AVG - Fristübertretung
Re: §73 AVG - Fristübertretung
Sämtliche Links zu weiteren Infos findet man hier (Stichwort Säumnisbeschwerde):
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=17534#p42172
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=17534#p42172
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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- Beiträge: 19
- Registriert: 07.11.2013, 15:15
Re: §73 AVG - Fristübertretung
Vielen Dank.
Wie man sieht hast du gegenüber dem Amtsschimmel keinen Hebel. Das AVG ist eine Unterstützung für Beamte es sich weiterhin gemütlich machen zu dürfen.
Wie man sieht hast du gegenüber dem Amtsschimmel keinen Hebel. Das AVG ist eine Unterstützung für Beamte es sich weiterhin gemütlich machen zu dürfen.
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