Hallo, ich hätte eine Frage zum Thema Dashcam (Kamera) im Auto.
Will diese dort platzieren um eventuelle Unfälle auf Kamera zu haben.
Angenommen ich hätte eine Unfall, dürfen die Video beweise auf der Speicherkarte der Kamera, dann ohne meine Zustimmung gesichtet bzw. als Beweismittel verwendet werden.
LG Klaus
Dashcam im Auto
Re: Dashcam im Auto
Im Vergleich zu anderen Ländern ist es bei uns für diesen Anlass (mögliche Unfälle) und Zweck (dauerhafte Überwachung) nicht erlaubt. Daher erkenne ich im Gegensatz zu Crashcams bei Actioncams (für sportliche Dokumentationen) weniger Bedenken. Den Grund, und wie man so eine Dashboard Camera doch nutzen könnte, kann man dort entnehmen (um evtl. einen berechtigten Vorwand zu orten):
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=17044
Auch ohne Deine Zustimmung dürfte die Kamera nach § 111 Abs.1 StPO (Strafprozessordnung) sichergestellt bzw. beschlagnahmt werden.
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=17044
Auch ohne Deine Zustimmung dürfte die Kamera nach § 111 Abs.1 StPO (Strafprozessordnung) sichergestellt bzw. beschlagnahmt werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Dashcam im Auto
Hallo, vielen Dank für die Antwort.
Lg
Lg
Re: Dashcam im Auto
Also soweit ich weiß ist es erlaubt.
Siehe: https://www.oeamtc.at/thema/vorschriften-strafen/zulaessigkeit-von-dashcams-im-oesterreichischen-strassenverkehr-16180594
Also solange man das Videomaterial nicht veröffentilch, zb. Youtube, ist es nicht verboten für private Zwecke aufzunehmen. Auch im Falle eines Unfalles ist es als Videobeweise vorlegbar.
Aus eigener Erfahrung kann ich das auch bestätigen. Habe beruflich eine Dashcam verbaut und hatte auch einen Unfall bei dem ich nicht Schuld war. Hab den Videobeweis vorgelegt und habe recht bekommen. War übrigens ein Parkschaden, bei dem ich selber nicht vor Ort bzw. im Auto war.
Siehe: https://www.oeamtc.at/thema/vorschriften-strafen/zulaessigkeit-von-dashcams-im-oesterreichischen-strassenverkehr-16180594
Also solange man das Videomaterial nicht veröffentilch, zb. Youtube, ist es nicht verboten für private Zwecke aufzunehmen. Auch im Falle eines Unfalles ist es als Videobeweise vorlegbar.
Aus eigener Erfahrung kann ich das auch bestätigen. Habe beruflich eine Dashcam verbaut und hatte auch einen Unfall bei dem ich nicht Schuld war. Hab den Videobeweis vorgelegt und habe recht bekommen. War übrigens ein Parkschaden, bei dem ich selber nicht vor Ort bzw. im Auto war.
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