Hallo,
würde mich interessieren ob so eine eine Growbox für Psilocybin-haltige Pilze erlaubt ist:
Laut dieser Seite: http://www.zauberpilz.com/recht.php#aust ist sowas erlaubt aber wollte nochmal zur Sicherheit nachfragen. Falls das nicht legal ist, mit welchen Konsequenzen muss man damit rechnen?
Vielen Dank im Voraus!
Legalität von Growboxen für Psilocybin-haltige Pilze.
Re: Legalität von Growboxen für Psilocybin-haltige Pilze.
Keine Ahnung, wie alt diese Informationen sind. Aber wenn ich mir die Jahreszahlen so ansehe, habe ich gewisse Bauchschmerzen.
Aber alleine, dass Du in Erwägung ziehst, Zauberpilze damit züchten zu wollen, wäre das wohl verboten. Kann mir nicht vorstellen, dass Du die Growbox einfach nur zur Deko bei Dir haben möchtest. Denn für "harmlose" Pilze gibt es sicher eigene Growboxen.
Auf jeden Fall bleibt es ein Graubereich und ich kann mir gut vorstellen, dass Dir die Box im Sinne von "auch die Absicht ist strafbar" weggenommen werden könnte. Mag sein, dass die Sporen noch durchgehen würden. Sobald die Pilze psilocybinhaltig sind, könnte es nach § 27 SMG strafbar sein. Dort werden diese Pilze explizit angeführt.
Unter Berücksichtigung des § 28b SMG iVm § 3 Abs.2 Z 1 SGV (Suchtgift-Grenzmengenverordnung) könnte der Fall eintreten, sobald die Grenzmenge von 3 Gramm Psilocybin nachgewiesen werden kann.
Also lass besser die Finger davon! Gäbe es keine Bedenken, würde man diese Boxen nicht erst über Umwege beziehen können!
Aber alleine, dass Du in Erwägung ziehst, Zauberpilze damit züchten zu wollen, wäre das wohl verboten. Kann mir nicht vorstellen, dass Du die Growbox einfach nur zur Deko bei Dir haben möchtest. Denn für "harmlose" Pilze gibt es sicher eigene Growboxen.
Auf jeden Fall bleibt es ein Graubereich und ich kann mir gut vorstellen, dass Dir die Box im Sinne von "auch die Absicht ist strafbar" weggenommen werden könnte. Mag sein, dass die Sporen noch durchgehen würden. Sobald die Pilze psilocybinhaltig sind, könnte es nach § 27 SMG strafbar sein. Dort werden diese Pilze explizit angeführt.
Unter Berücksichtigung des § 28b SMG iVm § 3 Abs.2 Z 1 SGV (Suchtgift-Grenzmengenverordnung) könnte der Fall eintreten, sobald die Grenzmenge von 3 Gramm Psilocybin nachgewiesen werden kann.
Also lass besser die Finger davon! Gäbe es keine Bedenken, würde man diese Boxen nicht erst über Umwege beziehen können!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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