Wohnungseigentum - Antennenanlage Digital-TV

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Isebell
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Wohnungseigentum - Antennenanlage Digital-TV

Beitrag von Isebell » 15.02.2007, 08:10

Ein Gebäude im Wohnungseigentum hat eine bestehende Antennenanlage (analog). Durch die Änderung des analogen zum digitalen Signal, empfängt man ORF1 + 2 und ATV nur mehr mit einem Digital-Receiver.

Ist die Wohnungseigentumsgemeinschaft verpflichtet diese Antennenanlage auf Kosten des Reparaturrücklagefonds auf ein digitales System umzuändern (spezielle Antenne und ein gemeinsamer Digitalreceiver für das ganze Haus)oder kann man von den Eigentümern verlangen, sich einen Digital-Receiver auf eigene Kosten anzuschaffen und die bestehende Antennenanlage weiterzubenutzen (das Signal aus der Analogantenne müsste zum Empfang mittels D-Receiver geeignet sein). Zu sagen ist noch, dass höchstens 20 % der Wohnungseigentümer diese Antennenanlage benötigen. Die anderen verfügen über SAT- oder Kabelfernsehen.



MEMIL
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RE: Wohnungseigentum - Antennenanlage Digital-TV

Beitrag von MEMIL » 15.02.2007, 19:18

Klare Antwort: Rein rechtlich ist jede Miteigentümer verpflichtet sein eigenes Gerät anzuschaffen. Der Grund liegt auf der Hand. Während die Gemeinschaftsantenne in einen allgemeinen Teil des Hauses installiert wurde und auch allgemeines Eigentum ist, werden die Fernseh-Adapter (wie man grob generalisiert) nicht in allgemeinen Teil der Liegenschaft installiert sondern in der Wohnung und ist auch nicht allgemeines Eigentum sondern Privateigentum des Bewohners. Darüber kann die Eisenbahn fahren. Ob nun 100% der Miteigentümer die Kostenorgie aus der Rücklage finanzieren wollen ist eine andere Frage. Aber sogar das ist streng betrachtet, unzulässig und seriöse Hausverwaltung würden sich weigern diesen Eingriff in die Rücklage zu erlauben.

Die Möglichkeit des allgemeinen Digitalempfänger durch die Reparaturrücklage zu finanzieren ist selbstverständlich erlaubt, weil dieser wäre dann in den allgemeinen Teil des Hauses installiert. Dafür ist aber die Zustimmung einer 50, irgendwas Zustimmung der Miteigentümer notwendig.

MfG,

MEMIL








Isebell
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RE: Wohnungseigentum - Antennenanlage Digital-TV

Beitrag von Isebell » 16.02.2007, 07:04

Danke für Ihre Antwort!

Ich vertrete eigentlich auch Ihre Meinung, jedoch steht ua im Kurier und in anderen Medien folgendes:



Antennen-Anlage





Ich bin Eigentümerin einer Wohnung. In unserem Haus gibt es eine Fernseh-Antenne. Jetzt soll auf digitales Fernsehen umgerüstet werden. Wer muss das bezahlen - die Gemeinschaft oder die einzelnen Eigentümer?



Da es sich laut den vorliegenden Umständen um eine gemeinsame Hausantennen-Anlage handelt, zählt die bestehende Antennen-Anlage zu den allgemeinen Teilen eines Hauses. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hätte daher die Kosten dafür zu tragen. Die bevorstehende Umrüstung auf digitales Fernsehen müsste somit aus dem Reparaturrücklagenkonto beglichen werden.



Mieterbund

MEMIL
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RE: Wohnungseigentum - Antennenanlage Digital-TV

Beitrag von MEMIL » 16.02.2007, 08:42

Diese Interpretation kenne ich auch. Die Meinung die ich vertrete wird jedoch von namhaften Anwälten vertreten. Ich möchte die Interpretation der Kollegen des Mieterbundes nicht desavouieren, jedoch meine ich dass gerade bei elektronischen und technischen Geräten (die sich immer wieder entwickeln) kann man das Prinzip „die Kostennatur des Bestandteiles folgt jene des Prinzipals“ nicht anwenden. Zu einem kommt manchmal die Erneuerung einer Antenne teurer als die Anschaffung eines neuen Systems und da wäre die Situation so dargelegt, dass wenn der Autohändler die Haftung für die Instandhaltung des Autos auf Dauer übernommen hat, muss er dann irgendwann mehr Kosten für die Instandhaltung ausgeben als er selbst bei dem Verkauf erhalten hat. Da darf der Händler sagen: „Die Reparatur/Verbesserung ist unwirtschaftlich und Sie müssen ein neues Auto kaufen“. Die Eigentümergemeinschaft hat sich für die Gemeinsame Antenne entschieden, nicht jedoch für spätere Anpassungen des Systems durch Anschaffung von Zusatzgeräten, die im Eigentumsbereiche des Einzelnen installiert werden müssen.

Eine Entscheidung der Hausgemeinschaft über die komplette Umtausch des Systems durch eine Digital-Gemeinsame Antenne wäre WEG-konform weil da wird nicht in die Wohnfläche des Einzelnen eingegriffen. Ob das Systemumtausch dann kostengünstiger ist, ist eine andere Frage. Zulässig wäre, jedenfalls.

Es gibt schon Berührungspunkte zwischen die allgemeine Teile des Hauses und die Fläche wo der Einzeln allein das Besitztum ausübt (z.B. Fensterbereich). Das Wohnzimmer, der Fernseher und die Zusatzgeräten die rund ums Fernseher installiert werden, fallen jedoch eindeutig in die Sphäre des Einzelnen. Da darf die Hausgemeinschaft nicht bestimmen was installiert wird oder nicht.

Eine gemeinschaftliche Entscheidung über die Anschaffung von solchen Geräten, käme gleich einer Entscheidung, dass die Gemeinschaf ab einem bestimmten Zeitpunkt für die Anschaffung von Kühlschränken, Waschmaschinen verantwortlich wäre. Das ist auch unzulässig.

Die Eigentümergemeinschaft darf Entscheidungen über gemeinschaftlichen Anlagen (Antenne einbezogen, Kinderspielplatz, usw.) treffen nicht jedoch über Geräten, die im privaten Besitz des Einzelnen verbleiben und verbraucht werden.

Ich muss aber bemerken, dass der Mieterbund schreibt da nicht, dass die Zusatzgeräten von der Rücklage bezahlt werden müssen, sondern dass die Hausgemeinschaft für Kosten verantwortlich ist. Das stimmt, meine ich auch, jedoch diese Kosten sollen nicht durch Anschaffung von Zusatzgeräten für Intallation in die Wohnungen (unzulässig!) sondern durch Erneuerung des ganzen Systems (zuässig)

So meine ich.

MfG,

MEMIL




Isebell
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RE: Wohnungseigentum - Antennenanlage Digital-TV

Beitrag von Isebell » 16.02.2007, 11:20

Vielen Dank!!

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