Hallo,
habe eine Frage betreffend Schenkung des Elternhauses.
Mein Vater hat meiner Schwester und mir Haus und Grundsstück geschenkt. Nun habe ich gelesen, dass die übrigen Erbberechtigten (habe noch Geschwister) den Pflichtteil einklagen können. Gibt es dazu eine Frist nach der Schenkung?
Danke sehr!
Grüße
BeJot
Frage zur Hausschenkung
RE: Frage zur Hausschenkung
Ja, aber nicht vor Ableben des Schenkungsgebers. Erst nach seinem Ableben wird ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet werden und die Sache fliegt erst dann amtlich auf. Der Pflichtsanteilberechtigter muss bei dem Verlassenschaftsverfahren sein Anspruch einreichen. Vorher ist man nur verpflichtet anzufechten oder widerlegen, wenn man vom Schenkungsgeber und/oder Schenkungsnehmer schriftlich darüber informiert wurde mit Ersuchen um Stellungnahme und davon Abstand genommen hat. Dann ist der Anspruch auf den Pflichtanteil nach ABGB innerhalb von 3 Jahren nach Kenntnisnahme der Schenkung verjährt. Aber auch hier gibt es Möglichkeiten für die spätere Inanspruchnehmen. Nur, da braucht man schon einen Rechtsanwalt.
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
RE: Frage zur Hausschenkung
vielen dank für die Hilfe!
Tja, einen Rechtsanwalt werden sich wohl meine Geschwister nicht leisten, allerdings hat mein behinderter Neffe (ein Bruder ist schon gestorben) einen Vormund, und die ist die Ehefrau des Notars, der die Hausschenkung sozusagen "durchgeführt hat". Mal sehen, was die Frau nach dem Tod meines Vaters unternimmt (die Verlassenschaft wird ja wieder über ihren Ehemann laufen, sollte er dann noch praktizieren).
Grüße
BeJot
Tja, einen Rechtsanwalt werden sich wohl meine Geschwister nicht leisten, allerdings hat mein behinderter Neffe (ein Bruder ist schon gestorben) einen Vormund, und die ist die Ehefrau des Notars, der die Hausschenkung sozusagen "durchgeführt hat". Mal sehen, was die Frau nach dem Tod meines Vaters unternimmt (die Verlassenschaft wird ja wieder über ihren Ehemann laufen, sollte er dann noch praktizieren).
Grüße
BeJot
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