Hallo
Ich habe folgende Frage
Ich wohne in einer Wohnanlage mit 14 Parteien
einige Mitbewohner wollen jetzt schon das 3. Mal die Balkone streichen lassen
Das Haus ist 1995 erbaut worden und es kann doch nicht sein, dass da jeder wie er will sich da so einfach durchsetzen kann und verlangen das sowas auf Kosten der anderen Miteigentümer gemacht wird
Die Balkone gehören zur Fasade und sind somit "Alllgemeinbesitz"
Der Balkon von einem Miteigentümer ist in einem sehr schlechten Zustand, da dieser nie den Schnee der draufliegt entfernt hat.
Wenn ich das richtig sehe, sollte es doch so sein, dass man Allgemeingut sorgfältig behandeln sollte damit die Gemeinschaft keine Kosten für Instandhaltung zu tragen hat.
Bin für jeden Rat dankbar
MFG Erwin
Wohngemeinschaft will Balkone erneuern
RE: Wohngemeinschaft will Balkone erneuern
Also Erwin!
Balkone sind gewiß Allgemeine Teile des Hauses und können nicht willkürlich gestrichen oder geändert werden (sowie auch Fenster), aber nach der ständigen Judikatur, muss keine Fassade und auch nicht Balkone vor 20 Jahren (bei normaler Abnutzung) saniert oder gestrichen werden. Fassaden werden regelmäßig gestrichen (weil eben die Witterung das verlangt) Balkonen müssen aber sicher nicht so oft wie Fassaden schön gemacht werden.
Die Hausgemeinschaft soll eine Regelung treffen, dass jede Miteigentümer der seine Balkon schön haben will, soll selbst dafür bezahlen. 100 % sind einverstanden, gilt!
Sonst, jeder unterlegene Miteigentümer kann die Entscheidung der Hausgemeinschaft beim Gericht anfechten (finanziell benachteiligte Minderheit) und die Sache wird dann genau unter die Luppe genommen.
MFG,
MEMIL
Balkone sind gewiß Allgemeine Teile des Hauses und können nicht willkürlich gestrichen oder geändert werden (sowie auch Fenster), aber nach der ständigen Judikatur, muss keine Fassade und auch nicht Balkone vor 20 Jahren (bei normaler Abnutzung) saniert oder gestrichen werden. Fassaden werden regelmäßig gestrichen (weil eben die Witterung das verlangt) Balkonen müssen aber sicher nicht so oft wie Fassaden schön gemacht werden.
Die Hausgemeinschaft soll eine Regelung treffen, dass jede Miteigentümer der seine Balkon schön haben will, soll selbst dafür bezahlen. 100 % sind einverstanden, gilt!
Sonst, jeder unterlegene Miteigentümer kann die Entscheidung der Hausgemeinschaft beim Gericht anfechten (finanziell benachteiligte Minderheit) und die Sache wird dann genau unter die Luppe genommen.
MFG,
MEMIL
RE: Wohngemeinschaft will Balkone erneuern
Hallo
Erst mal danke für die Antwort
Konkret ist es so, dass von den 14 Parteien, 5 keinen Balkon (Parterewohnung) haben und 9 schon
Die letzten 2 mal als die Balkone neu gestrichen wurden, hat die Mehrheit entschieden, was ja bei einem Verhältniss von 9:5 immer zu gunsten der Balkonnutzer ausfällt
Die Fassade wurde übrigens noch nie gestrichen
Das Haus ist Baujahr 1996!!!
Mich würde in erste Linie Interesieren ob für solche Entscheidungen generell die Mehrheit dafür sein muss oder eine 100% Zustimmung gegeben sein muss??
MFG Erwin
Erst mal danke für die Antwort
Konkret ist es so, dass von den 14 Parteien, 5 keinen Balkon (Parterewohnung) haben und 9 schon
Die letzten 2 mal als die Balkone neu gestrichen wurden, hat die Mehrheit entschieden, was ja bei einem Verhältniss von 9:5 immer zu gunsten der Balkonnutzer ausfällt
Die Fassade wurde übrigens noch nie gestrichen
Das Haus ist Baujahr 1996!!!
Mich würde in erste Linie Interesieren ob für solche Entscheidungen generell die Mehrheit dafür sein muss oder eine 100% Zustimmung gegeben sein muss??
MFG Erwin
RE: Wohngemeinschaft will Balkone erneuern
Mehrheit genügt!
lg
Karli
lg
Karli
RE: Wohngemeinschaft will Balkone erneuern
Ja, 51 % sogar reichen schon dafür aus, dass die Balkonherren ihre Balkone auf Kosten der Hausgemeinschaft verschönen können. Die unterlegene Minderheit kann aber den Beschluss beim Gericht anfechten und die Entscheidung wahrscheinlich umdrehen oder ändern. In so einem Fall haltet die Entscheidung meistens nicht aus. Entweder wird es einen Vergleich abgeschlossen und die Kosten getrennt, oder alles bleibt alles wie es war. Ich habe vor 2 Wochen erlebt, dass ein einziger Miteigentümer die Entscheidung über den Bau eines Aufzuges (der gar für vielen nutzlich ist!) beim Gericht gebremst hat!
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
RE: Wohngemeinschaft will Balkone erneuern
Ich habe soeben mit eiener Miteigentümerin (ist gerade beim einziehen) gesprochen.
Sie ist Rechtsanwältin und hat gesagt sie sieht sich das mal an, denn sie wäre von dieser Entscheidung auch betroffen.
Die Frage die mich beschäftigt ist diese, wie hoch denn die Kosten sind wenn man ein Verfahren anstrebt und sich eben nicht sicher ist was geschieht??
Sie ist Rechtsanwältin und hat gesagt sie sieht sich das mal an, denn sie wäre von dieser Entscheidung auch betroffen.
Die Frage die mich beschäftigt ist diese, wie hoch denn die Kosten sind wenn man ein Verfahren anstrebt und sich eben nicht sicher ist was geschieht??
RE: Wohngemeinschaft will Balkone erneuern
Also, das kann man und muss aber auch die Frage so nicht so sehen: Ein solches Verfahren kann sehr billig oder sehr teuer sein.
Was die Risiken minimiert ist eine vorherige Konsultation (B. deine neue Nachbarin, die Anwältin ist) mit Überprünf der Sachlage. Wenn man sicher ist, dass der Antrag beim Gericht gerechtfertigt ist, dann ist kein Problem. Eine Gerichtsgebühr muss bezahlt werden. Bei außengerichtlichen Anträgen ca. 30 Euro) bei Klagen sieht Streitwert.
In solchen Verfahren (Hausgemeinschaften mit und/oder gegen einander) werden sehr, aber sehr sehr oft Vergleiche abgeschlossen und die Kosten verteilt. So schlimm sind die Kosten dabei nicht. Teuer wird, wann die Miteigentümer sich um die Haare jahrelang beim Gericht gegenseitig reißen. Meistens hat keiner 100% Recht. Deswegen, meine ich genau überprüfen und dann beantragen, oder klagen.
MfG,
MEMIL
Was die Risiken minimiert ist eine vorherige Konsultation (B. deine neue Nachbarin, die Anwältin ist) mit Überprünf der Sachlage. Wenn man sicher ist, dass der Antrag beim Gericht gerechtfertigt ist, dann ist kein Problem. Eine Gerichtsgebühr muss bezahlt werden. Bei außengerichtlichen Anträgen ca. 30 Euro) bei Klagen sieht Streitwert.
In solchen Verfahren (Hausgemeinschaften mit und/oder gegen einander) werden sehr, aber sehr sehr oft Vergleiche abgeschlossen und die Kosten verteilt. So schlimm sind die Kosten dabei nicht. Teuer wird, wann die Miteigentümer sich um die Haare jahrelang beim Gericht gegenseitig reißen. Meistens hat keiner 100% Recht. Deswegen, meine ich genau überprüfen und dann beantragen, oder klagen.
MfG,
MEMIL
RE: Wohngemeinschaft will Balkone erneuern
Ich werde das mit der Nachbarin bereden und dann weiter berichten
Danke erst mal
MFG Erwin
Danke erst mal
MFG Erwin
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