Ein Gast hat bei einem Privatvermieter eine Woche vor Antritt die Unterkunft storniert. Im gesamten Schriftwechsel, Telefongesprächen und auf der Interseite wird in keiner Weise Bezug auf Vereinbarungen, Vertragsbedingungen und Absprachen unter anderem auf Stornierungen genommen.Inwieweit muss der Gast haften?
Urlaubsstornierung
RE: Urlaubsstornierung
Ohne Vereinbarung kann er bis 100% haften! Das Geschäft wurde abgeschlossen, die Leistung wurde zur Verfügung gestellt, der Gast hast das Recht gehabt einzuquartieren und die Pflicht gehabt zu bezahlen.
Wenn jedoch er nicht im Voraus bezahlt wird er sich dagegen wehren, natürlich. Recht hat er aber keines!
MfG,
MEMIL
Wenn jedoch er nicht im Voraus bezahlt wird er sich dagegen wehren, natürlich. Recht hat er aber keines!
MfG,
MEMIL
RE: Urlaubsstornierung
Hat der Gast kein Recht seinen Vertrag zu stornieren? Es handelt sich um einen Privatvermieter und bei der Buchung wurden keine Bedingungen vereinbart.
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