Hallo,
ich habe ein Anwaltsbrief von einen großen Softwarekonzern bekommen. In dem mir Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden.
"Sie hat diesen Hinweis durch Testkäufe bei Ihnen überprüft und er hat sich bestätigt. Das betreffende Beweismaterial ist bereits gesichtet und kann jederzeit dem Gericht übergeben werden."
weiters steht:
"Vorsätzliche Urheberrechtsverletztungen sind darüber hinnaus gerichtlich strafbar und sind mit einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bzw bei Gewerbsmäßigkeit mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren sanktioniert.
In einem zivilrechtlichen Verfahren wäre der vorläufige Anspruch unserer Mandantin auf doppeltes angemessenes Entgelt nach § 87 Abs 3 UrhG aufgrund der Unterlizenzierung mit mehr als EUR XX.000,- zu beziffern. Hinzu kämen noch die Kosten unserer Rechtsvertretung, die Kosten des zivilrechtlichen Verfahrens und die Kosten der Urteilsveröffentlichung, welche erfahrungsgemäß an oben genannten Betrag"
Meine Fragen sind, was habe ich nun zu befürchten wie soll ich mich am besten verhalten?
Denkt ihr bekomme ich dadurch Schulden die ich mein lebenlang abarbeiten muss?
Kann ich die Schulden im Knast absitzen?
Zu meiner Person, ich bin 16, Schüler einer AHS (7.Klasse) und habe einen ausgezeichneten Schulerfolg (falls das irgendeine Rolle spielt ^^)
Urheberrechtsverletzung - Verfahren droht
RE: Urheberrechtsverletzung - Verfahren droht
Hallo! Die wichtigste Information zur Erörterung deines Falles, hast du nicht veröffentlicht: Dafür wirst du deine Gründe haben.
Ich muss aber dann davon ausgehen, dass du tatsächlich eine Urheberrechtverletzung begangen hast. Ob es versehentlich, fahrlässig, grobfahrlässig oder vorsätzlich ist vorerst nicht relevant. Nur dadurch dass eine Urheberrechtverletzung nachgewiesen wird, bist du schon als Verlieren in der Klemme.
Du brauchst dringend eine Verfahrenshilfe um dich aus der Schneide so schnell wie möglich heraus pressen.
Im Voraus kannst du nicht bestimmen, dass du die Strafe absitzen willst, aber die Strafe (Geldstrafe) ist in diesem Fall immer mit alternativer Freiheitsstrafe, bei nicht Zahlung, vorgesehen. Deswegen, brauchst du einfach die Strafe nicht bezahlen und deinen Schlafanzug einpacken (Zahnbürste nicht vergessen) und schon (nach Ablauf der Frist zur Zahlung) kriegst du einen Brief und darfst sogar unauffällig, an eine angegebene Adresse (Jugendstrafanstalt) erscheinen und dich für die Haft vorstellen. Wenn nicht, holen sie dich ab. Aber auch dann ruft dich die Polizei an und fragt ob du den Brief nicht bekommen hast (hast du sicher, weil es wird immer eingeschrieben zugestellt) und ob du nicht doch freiwillig vorbei kommen willst.
Sonst, auch wenn du schuldig bist, kannst du durch einen Verteidiger die Sache vielleicht ins richtige Licht rücken lassen. Vielleicht bist du kein professioneller Softwarefälscher sondern nur ein Schuler die ein paar CDs aus Jux gebrannt hast, oder desgleichen. Dann ist die Strafe nicht so schwer, wie man dir per Brief erzählen will. Das muss aber alles abgeklärt werden.
In dein eigenem Interesse empfehle ich dir den genauen Sachverhalt nicht hier im Forum zu publizieren, weil wenn du einen Vertreter in Anspruch nehmen willst, wirst du nur mit ihm und nur persönlich die ganze Sache besprechen.
Außer du bist 100% unschuldig, dann kannst du hier alles erzählen und man kann dir Tipps gegen, die Rechtslage mehr oder weniger erläutern und wie du deine Position abklären kannst.
MfG,
MEMIL
Ich muss aber dann davon ausgehen, dass du tatsächlich eine Urheberrechtverletzung begangen hast. Ob es versehentlich, fahrlässig, grobfahrlässig oder vorsätzlich ist vorerst nicht relevant. Nur dadurch dass eine Urheberrechtverletzung nachgewiesen wird, bist du schon als Verlieren in der Klemme.
Du brauchst dringend eine Verfahrenshilfe um dich aus der Schneide so schnell wie möglich heraus pressen.
Im Voraus kannst du nicht bestimmen, dass du die Strafe absitzen willst, aber die Strafe (Geldstrafe) ist in diesem Fall immer mit alternativer Freiheitsstrafe, bei nicht Zahlung, vorgesehen. Deswegen, brauchst du einfach die Strafe nicht bezahlen und deinen Schlafanzug einpacken (Zahnbürste nicht vergessen) und schon (nach Ablauf der Frist zur Zahlung) kriegst du einen Brief und darfst sogar unauffällig, an eine angegebene Adresse (Jugendstrafanstalt) erscheinen und dich für die Haft vorstellen. Wenn nicht, holen sie dich ab. Aber auch dann ruft dich die Polizei an und fragt ob du den Brief nicht bekommen hast (hast du sicher, weil es wird immer eingeschrieben zugestellt) und ob du nicht doch freiwillig vorbei kommen willst.
Sonst, auch wenn du schuldig bist, kannst du durch einen Verteidiger die Sache vielleicht ins richtige Licht rücken lassen. Vielleicht bist du kein professioneller Softwarefälscher sondern nur ein Schuler die ein paar CDs aus Jux gebrannt hast, oder desgleichen. Dann ist die Strafe nicht so schwer, wie man dir per Brief erzählen will. Das muss aber alles abgeklärt werden.
In dein eigenem Interesse empfehle ich dir den genauen Sachverhalt nicht hier im Forum zu publizieren, weil wenn du einen Vertreter in Anspruch nehmen willst, wirst du nur mit ihm und nur persönlich die ganze Sache besprechen.
Außer du bist 100% unschuldig, dann kannst du hier alles erzählen und man kann dir Tipps gegen, die Rechtslage mehr oder weniger erläutern und wie du deine Position abklären kannst.
MfG,
MEMIL
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