Guten Morgen,
ich hätte mal eine Frage: soviel ich weiß, ist Erpressung/Nötigung in A strafbar ! Ich war letzte Woche mit meiner Freundin (Nigerianerin) am Landeskriminalamt, um die Rechtmäßigkeit ihres Aufenthalte festellen zu lassen, es hat uns jemand aus der Nachbarschaft angezeigt (sie hat ein gültiges Aufenthaltsvisum für Italien). Die Beamten versuchten durch weiin an Nötigung heranreichendes Befragen die Wahrheit zu erfahren ! als sie die Wahrheit in ihrem Sinne nicht erfragen konnten, warfen sie uns mit dem Hinweis, dass das vergeudete Zeit wäre, hinaus ! Außerdem meinten sie, dass sie sich die Wahrheit in 14 Tagen überlegen sollte, denn sonst würde sie abgeschoben ! das grenzt doch an Amtsmissbrauch und Nötigung, oder ? für eine diesbezügliche Antwort wäre ich sehr dankbar !
Danke, mit freundlichen Grüßen !
Mag.Michael Hubka
Erpressung
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- Registriert: 16.04.2007, 16:57
RE: Erpressung
Dazu müßtest du den Vorfall schon genauer beschreiben, der Polizei eine Verfehlung nachzuweisen wird aber schwer zu beweisen sein.
Grundsätzlich sollte sich Deine Freundin sofort an die Caritas wenden (http://www.caritas-wien.at/146.htm für Wien oder www.caritas.at und dann auf das jeweilige Bundesland), dort hat man täglich mit derartigen Fällen (leider) zu tun und hilft mit kompetenten Rechtauskünften bezüglich des Asylrechts weiter.
Zusätzlich würde ich eine offizielle Beschwerde mit einer Sachverhaltsdarstellung an das
BÜRO FÜR INTERNE ANGELEGENHEITEN
Postfach 100, A-1014 Wien
+43-(0)1-531 26-0
http://www.bia-bmi.at/
senden, kann nicht schaden!
Freundliche Grüße
Patrick
Grundsätzlich sollte sich Deine Freundin sofort an die Caritas wenden (http://www.caritas-wien.at/146.htm für Wien oder www.caritas.at und dann auf das jeweilige Bundesland), dort hat man täglich mit derartigen Fällen (leider) zu tun und hilft mit kompetenten Rechtauskünften bezüglich des Asylrechts weiter.
Zusätzlich würde ich eine offizielle Beschwerde mit einer Sachverhaltsdarstellung an das
BÜRO FÜR INTERNE ANGELEGENHEITEN
Postfach 100, A-1014 Wien
+43-(0)1-531 26-0
http://www.bia-bmi.at/
senden, kann nicht schaden!
Freundliche Grüße
Patrick
RE: Erpressung
Dieser Meinung von Patrick teile ich vollständig. Leider es ist nicht nur sehr schwer eine Nötigung im Sinne des Gesetzt nachzuweisen, sondern auch nicht selten handelt es sich nicht um Nötigung, sondern um überforderten Exekutivbeamten, die nur ihre Dienste vorantreiben wollen und tatsächlich irgendeinen Hinweis auf Übertretung haben. Bei einem oder anderen Kommissariat ist der Ausdrucksweise der Beamten nicht immer so freundlich wie der Bürger sich wünschen würde. Sie haben aber ihre gesetztliche Vorgabe und auch einen Ermessensraum der Freundlichkeit bei dem Kontakt mit den Bürgern. Man soll deswegen den Polizisten nicht im Voraus Nötigung vorwerfen, sondern den Sachverhalten sachlich (Die Caritas ist dafür optimal) überprüfen lassen und Missverständnisse bzw. Verfehlungen abzuklären. Ich habe schon solche Kontakte erlebt, wo ich auch der Meinung bekam, dass die Grenze der Nötigung überschritten wurde. Manchmal habe ich aber den Eindruck gewonnen, dass die Polizistin/der Polizist übertriebenenmaßen freundlich gewesen sind. Lange Rede kurze Sinne: Polizisten sind auch nur Menschen und sie sind grundsätzlich nicht auf Nötigung sondern auf Diensterfüllung eingestellt. Sie machen Fehler wie jede andere Mensch, aber sie sind gut eingeschult und (abgesehen von Ausnahmen die immer wieder geahnt und bestraft werden)leisten sie ingesamt einen sehr guten Dienst.
Meine ich.
Meine ich.
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