Abbuchungsauftrag ohne Einverständnis

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Patrick1984
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Abbuchungsauftrag ohne Einverständnis

Beitrag von Patrick1984 » 06.01.2007, 18:36

Hallo Forumsgemeinde!!



Mir ist etwas unglaubliches passiert:

Ich bestelle beim Lutz ein neues Bett und einen Kasten (+Lieferung/Montage). Sie können nicht rechtzeitig Liefern => ich storniere die Bestellung, fordere die Anzahlung-der Stornogebühr zurück. Nach ein paar Monaten (die Herrschaften sind echt nicht gesprächsbereit!!!) überweist man mir den Restbetrag (November 2006). Und jetzt kommt der Witz, sie haben Ende Dezember versucht den Betrag wieder von meinem Konto abzubuchen; ich hatte nur Glück, dass ich an dem Tag die Kaution für meine neue Wohnung abgehoben hab, und mir die Firma mein Gehalt erst nach Neujahr überwiesen hat => zuwenig Deckung => Abbuchung nicht durchgeführt!

Die Fa. Lutz (ich möchte hier mal das unglaublich inkompetente Personal, die Grammatik- und Rechtschreibfehler in den Mails erwähnen) rechtfertigt sich nun in folgender Mail:



*Mail Fr., 18:48*

Sehr geehrter Herr ***!



Bezugnehmend auf Ihr Mail möchten wir Ihnen den Sachverhalt wie folgt darstellen:



Es wurde mit Ihnen eine Kaufvertragsänderung gemacht, bezüglich der Stornogebühr

von € 667,50. Ihre Anzahlung betrug € 1225,-- folglich wurde eine Rückerstattung

von € 557,50 betragen.



Dieser Betrag wurde Ihnen auf Ihr Konto retourüberwiesen einpaar Tage

bevor Sie an der Kassa diesen Betrag rückerstatten bekamen.



Auf diesem Grund wurde die Rücküberweisung wieder von Ihrem Konto storniert.



Wir bitten Sie daher, den offenen Betrag von 557,50 innerhalb der nächsten

14 Tage an uns zu überweisen!



Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter der Tel.Nr. 01/7986500/108220

zur Verfügung.





Mit freundlichen Grüssen



Unk****

Büroleitung

*Ende*



Die Behauptung ist natürlich vollkommen schwachsinnig, und da ich im Ausland war kann ich dies auch beweisen.



Nun meine Fragen:

Ist die Aktion von der Firma vielleicht sogar ein strafrechtlicher Tatbestand? Darf eine Firma ohne mein Einverständnis Abbuchungen von meinem Konto durchführen/kann meine Bank ohne mein Einverständnis Abbuchungen von meinem Konto durchführen? Wie ist es mit der Tatsache dass ich immer noch keine Rechnung (trotz xxx-maliger Aufforderung) erhalten habe? Wen kann ich wegen der Bankgebühren (Entgeld wegen nicht Durchführung eines Abbuchungsauftrags) klagen?

Ich bin entschlossen alle nur möglichen rechtlichen Mittel auszuschöpfen um dieser Firma und meiner Bank eine Lehre zu erteilen!



Vielen Dank und viele Grüße aus dem kalten Kärnten



Patrick




MEMIL
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RE: Abbuchungsauftrag ohne Einverständnis

Beitrag von MEMIL » 10.01.2007, 03:33

Die Sache scheint kompliziert, ist aber nicht. Die Rechtslage ich Wasserklar:

Eine Überweisung kann nicht ohne Ihre Einverständnis durchgeführt werden. Wenn die Bank diese Rücküberweisung ohne Ihre Zustimmung durchgeführt hätte, könnten Sie das Geld von Bank sofort zurückverlangen. Die Gebühr ist selbstverständlich unzulässig. Oder haben Sie bei der Bestellung vielleicht auch die Zustimmung zur Abbuchung zugleich (Schriftgroß 2) unterschrieben?

Bei T-Mobile zum Beispiel benötigen sie eine Lupe um alles lesen zu können was Sie dort unterschreiben (ich bin Kunde dort und darf das behaupten). Nehmen Sie eine Lupe und schauen Sie wieder alles was unterschrieben wurde.

MfG,

MEMIL




Patrick1984
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RE: Abbuchungsauftrag ohne Einverständnis

Beitrag von Patrick1984 » 16.01.2007, 09:22

Danke Memil!

Das mit dem Abbuchungsauftrag hat sich insoweit erledigt, dass ich die Fa. "sperren" ließ (Sie kann von meinem Konto nichts mehr abbuchen), und die Bankpsesen (Euro 5,70!!) werde ich diese Woche einfach einklagen(?). Nun ist aber wieder eine Unstimmigkeit aufgetaucht:

Die Fa. hat mir einen Kassabon vorgelegt, wonach ich mir den Betrag an der Kassa auszahlen ließ (es ist nichtmal mit meinem Namen unterschrieben worden), und droht mir nun mit Inkasso/Mahnklage :-)! Muß ich der Fa nun mitteilen, dass ich es nicht war, der sich den Betrag an der Kasse auszahlen ließ, oder kann ich alles auf mich zukommen lassen; ich kann ja eindeutig beweisen, dass ich zum Auszahlungszeitpunkt ca. 400 km entfernt und außerdem die gesamte Woche nicht in Wien war!?

Bisher habe ich mir "einen Spaß" mit den Mitarbeitern erlaubt, weil sich die mit der Rückzahlung fast 6 Monate Zeit ließen .... Aber da es sich nun offensichtlich um Betrug oder Ähnliches handelt??? Wie soll ich vorgehen??

Viele Grüße

Patrick


MEMIL
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RE: Abbuchungsauftrag ohne Einverständnis

Beitrag von MEMIL » 16.01.2007, 10:32

Einfach Patrick!

1) Die Beweise dafür dass du dich nicht am Ort und Stelle der Auszahlung befunden haben könnte, ansammeln (Zeuge, Bestätigung, usw) und für dich allein vorerst behalten. Das brauchst du nicht einmal erwähnen, auch nicht außergerichtlich anfechten. Nur den Gegner einladen den Rechtsweg zu beschreiten.

2) Die Sache auf dich ruhig zukommen lassen und auf den Rechtsweg (bei einer Verhandlung, wenn du geklagt wirst) seelenruhig, die gegenerische Partei fragen, ob er doch nicht eine unterschriebene Bestätigung hätte. Wenn nicht, dann deine Beweise vorlegen, ihr zeigen und schon bist du aus der Klemme heraus.

Jedoch nicht vergessen, dass eine Klage immer mit Stellungnahmen, Terminen, Fristen, gebunden ist. Das alles musst du genau einhalten.

Alles Gute,

MEMIL


Patrick1984
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RE: Abbuchungsauftrag ohne Einverständnis

Beitrag von Patrick1984 » 16.01.2007, 10:39

Ich danke dir recht herzlich!

Die Euro 5,70 Bankspesen, die kann ich schon einklagen, oder? Der Betrag ist zwar lächerlich, aber da man seitens der Firma die Angelegenheit 6 Monate in dei Länge gezogen hat, will ich jeden Cent haben!

Nochmals ein großes Dankeschön!


MEMIL
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RE: Abbuchungsauftrag ohne Einverständnis

Beitrag von MEMIL » 16.01.2007, 12:04

Eine Klage wegen einen Furz würde ich dir nicht empfehlen, weil dass kann vom Gericht als Mutwillig betrachtet werden. Aber du solltest jedenfalls die Bank, per eingeschriebenem Brief auffordern die Gebühr unverzüglich auf dein Konto zurück zu buchen. Das ist einmal was dir nutzen kann. Alles anderes abwarten. Vielleicht erledigt die Bank das und die Sache ist beendet. Wenn nicht, kannst immer noch überlegen.

MfG,

MEMIL


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