Hallo zusammen,
und zwar habe ich von unserem Freund und Helfer eine Strafverfügung in der Höhe von 250 EUR erhalten. Nun habe ich gegen diese Einspruch erhoben. Sollte dieser abgelehnt werden, werde ich wohl auch noch in Berufung gehen. Meine Frage an die Runde: Kann es mir passieren dass ich letztendlich, wenn sowohl Einspruch als auch Berufung abgelehnt werden, mehr bezahlen muss als die geforderten 250 EUR (zB.: irgendwelche Bearbeitungsgebühren o. ä.)?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!
Strafverfügung - Bitte um HIlfe!
RE: Strafverfügung - Bitte um HIlfe!
Grundsätzlich solltest du nur mehr bezahlen wenn in Laufe des Verfahrens die genaue Bemessung der Strafe einen anderen höheren Betrag ausmacht. Das ist nicht nur theoretisch denkbar, sondern geschieht in der Praxis manchmal auch, weil mit dem Einspruch gegen die Verfügung wird diese gelöscht und stattdessen tritt ein Verwaltungsverfahren ein. Meine Erfahrung ist (vorige Woche habe ich jemandem vor einer Beamtin bei der Polizei vertreten), dass Polizeijuristen eher freundlich sind und in einer solchen Situation dich belehren werden, damit du dein Rechtsmittel zurückziehst und die Strafe so bestätigt wird, wie sie vorher ausgefallen war. Darüber hinaus muss du dann 10 % Verwaltungsgebühr bezahlen, die du nicht bezahlen hättest, wenn du die Anonymstrafverfügung ohne Verfahren erledigt hättest.
Insgesamt würde ich sagen, dass ohne einen nachweisbaren Grund sollte man die Strafe nicht belangen. Recht zu haben und Recht zu bekommen sind leider zwei unterschiedliche paar Schuhe.
MfG,
MEMIL
Insgesamt würde ich sagen, dass ohne einen nachweisbaren Grund sollte man die Strafe nicht belangen. Recht zu haben und Recht zu bekommen sind leider zwei unterschiedliche paar Schuhe.
MfG,
MEMIL
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