Mindestvertragsdauer für Privatpersonen

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JUSLINE
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Mindestvertragsdauer für Privatpersonen

Beitrag von JUSLINE » 22.12.2006, 23:44

Ich habe mal gehört, dass es anscheinend laut Gesetz nur erlaubt ist eine Mindestvertragsdauer gegenüber einer Privatperson von nur max. 12 Monate zu vereinbaren.



D.h. wenn man z.B. einen neuen Vertrag mit einem Mobiltelefonbetreiber als Privatperson vereinbart, kann nach 12 Monaten trotzdem der Vertrag gekündigt werden, obwohl der Anbieter eine 24 Monatige Vertragsdauer in den AGB hineinschreibt.



Hoffe da kann mir jemand weiterhelfen, inwieweit dies stimmt.



Vielen Dank für jede Antwort

Hubert




MEMIL
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RE: Mindestvertragsdauer für Privatpersonen

Beitrag von MEMIL » 23.12.2006, 10:01

Also Hubert! Das stimmt (in Österreich jedenfalls!) auf dieser Weise leider nicht.

Was in Österreich eingeführt wurde, ist das Recht auf vorzeitiger Kündigung eines befristeten Mietvertrages sobald das Mietverhältnis 1 Jahr gedauert hat. Das gilt jedoch nur für Mietverträge und nur für solche die für Wohnzwecke mit mindestens 3 Jahre Frist abgeschlossen wurden. Auch dann ich der Vertrag oder die Befristung in sich nicht unzulässig.

Ein Vertrag, auch wenn mit Befristung, kann unter Unständen wegen geänderter Wirtschaftslage, oder Naturereignisse, nach dem ABGB, vorzeitig gekündigt werden. In solchen Fällen werden solche Verträge aber schon von Bestandgeber gekündigt, weil der Mieter, Pächter oder Nutzer des vermieteten Gegenstandes, schon die Miete nicht mehr bezahlen kann. Das gilt für praktisch jede Vertragsform. Aber auch dann ist der Vertrag nicht ungültig, man kann ihn nur vorzeitig aufkündigen.

Befristungen sind aber zulässig und nach oben grenzenlos.

MfG,

MEMIL






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