Videothek abzocke ??

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JUSLINE
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Videothek abzocke ??

Beitrag von JUSLINE » 20.12.2006, 15:18

Sehr geehrte Damen und Herren



Ich weiss nicht ob das in ihren Zuständigkeitsbereich fällt jedoch wäre ich ihnen für eine etwaige Einschätzung der Rechtslage sehr dankbar.



Ich habe am 25.11.2006 einen Film (DVD, Titel: Minotaurus) von der Star Videothek Villach, Gerbergasse 23 ausgeliehen. Da es dann zu Zahlungsschwierigkeiten seitens meines Arbeitgebers gekommen ist war es mir unmöglich den Film sofort zu bezahlen.

Nachdem ich dann am 08.11.2006 einen eingeschriebenen Brief der Fa. Star-Videothek erhalten hatte, ging ich mit dem oben genannten Film zur Videothek um ein weiteres ansteigen der Kosten zu verhindern. Bei der Videothek wurde mir gesagt, dass ich den Film ohne gültigen Lichtbildausweis nur zurückgeben kann wenn ich gleich alle Kosten begleiche.

Da ich jedoch momentan nur einen abgelaufenen Pass besaß rief ich zwei Wochen später bei der Videothek an und fragte ob es mittels Geburts- und Staatsbürgerschaftsurkunde möglich wäre den Film vorzeitig zurück zu geben. Die Dame war mit dem Vorschlag einverstanden.

Am 24.11.2006 brachte ich den Film zurück und leistete eine Anzahlung von 50,- € wofür ich nicht mal eine Zahlungsbestätigung erhielt, was mich am Anfang nicht störte. Anbei wurde gleich der Termin für die restliche Zahlung mit 18.12.2006 fixiert. Weiters fragte ich die Dame ob dies nun in Ordnung sei und ich nicht mit weiteren Zahlungen, ausgenommen der restlichen rund 80,- €, belastet werde. Die Dame versicherte mir dies ausdrücklich und weiß darauf hin, dass falls ich die geforderten restlichen rund 80,- € bis 18.12.2006 nicht aufbringen könne, ich einfach nur vor dem besagten Datum anrufen und dies mitteilen müsse, da sonst ein Gerichtsbrief folgt. Am 11.12.2006 erhielt ich dann einen Zahlungsbefehl vom Anwalt der Videothek datiert mit dem 04.12.2006 mit einer Klagsforderun von 141,09 € +0,65 € Zinsen +158,01 € Zahlungsbefehl = 299,75 € in Summe. Gleich darauf rief ich bei der Videothek an, jedoch war der Chef nicht da sondern nur eine Mitarbeiterin. Sie konnte mir zwar keine Auskunft geben aber sie werde die Unterlagen heraussuchen und der Chef würde mich am nächsten Tag zurückrufen. Am nächsten Tag bekam ich den erwarteten Anruf und der Chef sagte mir das der Brief vom Anwalt Gültigkeit hätte und er mich vor einiger Zeit 2x angerufen hätte und mich darauf aufmerksam gemacht hätte, dass ich den Film zurückbringen sollte. Was aber mit 100 %iger Sicherheit nicht stimmt da ich vorher niemals einen Anruf der Videothek erhalten habe. Nachdem ich ihm dann erklärt habe, dass ich schon 50,- € angezahlt habe. Er sagte er müsse das noch mal überprüfen, rief mich dann zurück und bestätigte die Anzahlung. Er sagte auch das ich am Montag dem 18.12.2006 mit dem Gerichtsbrief und dem offenen Betrag von rund 80,- € zu ihm kommen solle womit dann die Angelegenheit erledigt wäre. Da ich jedoch am Montag noch immer nicht das für Freitag versprochene Geld von meinem Ex- Chef bekam, rief ich in der Videothek an und teilte dies der Mitarbeiterin der Videothek mit. Sie sagte sie würde es dem Chef ausrichten. Er würde mich aber erst am Dienstag dem 19.12.2006 zurückrufen können. Am 19.12.2006 bekam ich keinen Anruf.

Erst heute dem 20.12.2006 erhielt ich einen Anruf vom Chef der Videothek und er sagte ich könne mich jetzt mit seinem Anwalt in Verbindung setzen da ich ihm am Montag nicht den ausständigen Betrag gezahlt hatte. Ich erklärte ihm das ich mit seiner Kollegin am Montag gesprochen hätte und nicht zahlen könne. Seine Kollegin behauptete jedoch plötzlich dass ich am Montag gesagt hätte ich würde am Dienstag zahlen. Was ich nie gesagt habe, da ich selbst ganz genau wusste, dass ich das Geld nicht so schnell zusammenbekommen würde.

Ich sehe mich jedoch nicht bereit Mehrkosten von 219,75 € zu bezahlen. Da der Brief des Rechtsanwaltes ja nach der Anzahlung ausgestellt wurde und damals schon fest stand dass ich die restlichen 80,- € am 18.12.2006 erst zahlen hätte müssen. Warum sollte ich nun die Anwaltskosten tragen ??



Nun die Frage an Sie: Wer ist in diesem Fall im Recht und wer im Unrecht ?

Muss ich nun die ganzen 299,75 € bezahlen oder nur die rund 80,- € ?

Welche weiteren Schritte würden Sie mir empfehlen ?



Mit der Hoffnung auf eine rasche und positive Antwort verbleibe ich



Mit freundlichen Grüßen



Michael Marinz






MEMIL
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RE: Videothek abzocke ??

Beitrag von MEMIL » 20.12.2006, 21:23

Eindeutig nur die 80 Euro sind offen. Es gab vorerst eine Verspätung bei der Zahlung des Filmes, aber es gab auch ein Geschäftsgespräch mit der Mitarbeiterin der Videothek und eine mündliche Vereinbarung. Die Forderung des Anwaltes beziehen sich auf ein Einschreiten das in klarem Widerspruch zur mündlich Stundung steht, deswegen wird kein Gericht diesen Kosten erkennen. Ein wenig unklar wird jedoch die Tatsache, dass es noch eine neue Verspätung gab (was jedoch die Stundung nicht annulliert hat) und auch das die Beweislage scheint eher auf Aussagen aufgebaut zu sein. Das birgt in sich ein Risiko.

MfG,

MEMIL


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