Pflichten Immobilienmakler

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Mutter1
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Pflichten Immobilienmakler

Beitrag von Mutter1 » 15.12.2006, 12:09

Liebes Forum,



ich habe über einen Makler eine Wohnung+Garage gekauft, wurde von ihm aber nicht informiert, dass die Grundbuchseintragung der Garage kompliziert, weil quasi mit Neuparifizierung verbunden ist.



Ich habe dadurch Mehrkosten von ca. € 2.000,-.



Kann ich ihm das von seiner Provision abziehen oder soll ich im Nachhinein das Geld einklagen?



Danke für eure Antworten und liebe Grüße

mutter








MEMIL
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RE: Pflichten Immobilienmakler

Beitrag von MEMIL » 15.12.2006, 23:17

Die Antwort ist fast so kompliziert wie die Einverleibung ins Grundbuch selbst.

A priori kann man nicht sagen, dass der Makler eindeutig verantworltlich ist. Da muss man sich die Unterlagen genau überprüfen und den Sachverhalt (inbesondere die Aussage beider Parteien) unter die Luppe nehmen.

Ich vermute sehr, dass am Ende des Tages einen Abzug der Mehrkosten aus der Provision gerechtfertigt sein kann. Ein eindeutiger Anspruch dafür gibt es aber nicht.

Deswegen würde ich empfehlen, dass die Provision anerkannt wird und die Mehrkosten einbehalten werden. Der Makler wird naturgemäß sofort die Differenz einklagen und dann könnte beim Gericht zu einem Vergleich kommen (oder mit Glück könnte der Makler sich die Finger abschlecken). Ein Risiko besteht jedenfalls, deswegen empfehle ich hier die Sache gleich nach einer Verhandlung zu Ende zu bringen (wenn möglich, selbstverständlich), weil bei Klagsverlust, wären die Verfahrenskosten noch nicht gigantisch...

Die Provision ohne Abzug zu bezahlen und dann einzuklagen kann ich nicht empfehlen. Das (=glauben, dass der Makler sich nach dem Inkasso bewegen wird) steht schon im Märchenbereich. Die stellen sich sofort tot...

MfG,

MEMIL




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