Sehr geehrte Damen und Herren!
Könnten Sie mich freundlicherweise aufklären, wie der § 168a StGB bei spendenbasierten Crowdfundingplattformen
(Crowdfunding International) auszulegen ist?
Danke und freundliche Grüße,
Heimo Royer
Sehr geehrte Damen und Herren!
Könnten Sie mich freundlicherweise aufklären, wie der § 168a StGB bei spendenbasierten Crowdfundingplattformen
(Crowdfunding International) auszulegen ist?
Danke und freundliche Grüße,
Heimo Royer
Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 69 Gäste