was bedeutet: die Exekution ist von Amtswegen einzustellen?
Meine Exekution ( leider habe ich beim Einspruch die 4 Wochen nach Erhalt und ncht nach 1. Zustellungsversuch genutzt - somit 2 Tage über der Frist) wurde nach 2 Jahren von Amtswegen eingestellt.
",5 Jahre später wurde sie wieder, mit neuerlichen Kosten, aufgenommen..... ( die Zuständige Bearbeiterin war nicht da und die Ersatzbearbeiterin bewilligte die zusätzlichen Kosten.... -Klage dagegen hätte wohl mehr gekostet).
Komplizierter Fall:
Zürich fordert Regressforderung, ohne Regressforderung, sondern 2,5 Jahre nach Verkehrsunfall mittels Mahnung.
GA besagt, dass zwischen 0,0 und 0,8 Promille alles möglich ist.
Unfallsgegner war der Bürgermeistersohn, der sich "plötzlich" nach ca 20 mal fragen meinerseits - immer alles in Ordnung - auf Empfehlung seiner Schwester 2 zusätzliche Gehälter in Form von "Schleudertrauma" heraus holte. Sein Anwalt forderte alles sofort bei meiner Versicherung ein - incl. Schmerzensgeld von € 2500,- obwohl mein Unfallsgegner auf den Zivilrechtsweg verwiesen wurde.....
Wie gesagt: KEINE Regressforderung von der Zürich, plötzlich 2. Mahnung....
Intervention meines damaligen Scheidungsanwaltes brachte zumindest Kostenminderung ( Der Polizist sagte z.B. aus, er fand "Scheinwerfersplitter" auf der Strasse, die er angeblich sogar fotografierte... Nur: es hatte nicht mal 1 Scheinwerfer auch nur einen Sprung!!!)
Versicherung hat - natürlich - anstandslos jede Vorderung des Gegenanwaltes bezahlt und will von mir alles retour - mit Zinsen.
Unfall: 29.10. 2009 - Ford der Zürich: 2.8.2011 - klarerweise als 2. Mahnung, da davor nichts bei mir eingegangen ist.