Gilt das Wahlgeheimnis auch schon vor der Wahl?

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
Sabine Dietrich2
Beiträge: 1
Registriert: 29.11.2016, 13:37

Gilt das Wahlgeheimnis auch schon vor der Wahl?

Beitrag von Sabine Dietrich2 » 29.11.2016, 13:41

Ich bin gerade sehr erzürnt über den Umgang mit dem Wahlgeheimnis vor unserer kurz bevorstehenden Bundespräsidentenwahl. Stimmungsmache für den einen oder anderen Kandidaten ist ja gut und schön, aber darf man als öffentliche Seite auf Facebook die Menschen dazu auffordern abzustimmen, wer Präsident wird? Die Personen, die da mitmachen scheinen ja namentlich auf und werden sich wohl nicht bis Sonntag umentscheiden! Danke im Voraus für eine Antwort.



lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

RE: Gilt das Wahlgeheimnis auch schon vor der Wahl?

Beitrag von lexlegis » 29.11.2016, 14:40

Der Tatbestand des § 268 StGB ist erfüllt, wenn eine Person sich rechtswidrig (durch einer dem Schutz des Wahl- oder Abstimmungsgeheimnisses dienenden Vorschrift zuwider) Kenntnis darüber verschafft, wie jemand tatsächlich bei einer Wahl gewählt oder gestimmt hat. Wer nicht rechtswidrig, sondern auf Anfrage, eine freiwillige Auskunft einer Person über deren Wahlverhalten erlangt, ist nicht strafbar. Ebenso nicht strafbar ist, wer sich Kenntnis darüber verschafft, wie jemand in Zukunft wählen wird, wenn die Auskunft des Wählers auch hier freiwillig erfolgt. Der Täter eruiert bei § 268 StGB zudem die tatsächliche (endgültige) und nicht bloß wahrscheinliche Wahlstimmenabgabe einer Person. Das Wahlverhalten der Personen auf FB kann ind er Kabine sehr wohl noch variieren. Wer so dumm ist und von seinem Recht auf Wahlgeheimnis keinen Gebrauch machen möchte und seine Stimme öffentlich und transparent auf FB stellt, dem kann sowieso keiner mehr helfen. MfG lexlegis

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot], Google [Bot] und 99 Gäste