Definition "Kontonummer"
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- Registriert: 28.10.2015, 16:43
Definition "Kontonummer"
Hallo,
ich habe eine Frage zur Definition Kontonummer.
Ich habe bereits eine Bestätigung bzgl. der Quellensteuerbefreiung seitens des ausl. Finanzamtes.
Hier wurde die "Haupt-Kontonummer" angegeben; die Bank hat das Formular "nur" mit der "Haupt-Kontonummer" abgelehnt mit der Begründung jede einzelne Unterkontonummer und Depotnummer muss angegeben werden.
Nun meine Frage:
Die Bank arbeitet mit "Umbrella Konten" dh
Hauptnummer: 0123-111111-2
Depot 1: 0123-111111-2-1
Depot 2: 0123-111111-2-2
Konto 1: 0123-111111-2-11
Konto 2: 0123-111111-2-12
Wenn das FA die Nr. Hauptnummer: 0123-111111-2 bestätigt hat müsste das aus meiner Sicht reichen. Denn auch jeglicher Auszug der Bank beginnt mir der Hauptnummer und unterteils sich später dann auf die einzelnen Depots und Währungskonten.
Darf ich bitte um Ihre Ansicht ersuchen, denn die Bank sagt, es muss expliziet jede nr. angeführt werden und wenn z.B. ein neues Währungskonto eröffnet wird, müsste ich eine neue Bestätigung einfordern.
Dies wäre aus meiner Sicht auch für die Finanzämter eine sehr Ressourcen-verbrauchende-interpretation.
Danke für Ihr Feedback,
M.
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