Anbot Privatwirtschaftlich Maßnahmem

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Markus Jud
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Anbot Privatwirtschaftlich Maßnahmem

Beitrag von Markus Jud » 28.09.2015, 12:54

Ich habe bei der Gemeinde eine Uwiedmung in Bauland beantragt. Dies wurde bei der letzten Gemeinderatssitzung beschlossen und der Antrag ging schon zum Land. Jetzt nach längeren schickt mir die Gemeinde volgenden Vertrag zu. Kann mir wer sagen ob ich den Vertrag Unterschreiben muss wenn ich fix ein Haus baue? Privatwirtschaftliche Maßnahmen gem. § 35 StROG 2010 (ANBOT / Veräußerungsinteresse/Fremdkonsumation) (Stand 22.02.2011)



Manannan
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RE: Anbot Privatwirtschaftlich Maßnahmem

Beitrag von Manannan » 29.09.2015, 15:11

Änderungen des Flächenwidmungsplanes haben grundsätzlich im öffentlichen Interesse zu erfolgen. Es darf nur soviel Bauland gewidmet werden, was in absehbarer Zeit auch bebaut wird. Hier hat der Gesetzgeber mit sog Raumordnungsverträgen reagiert, um diese Bebauung im Sinne einer geordneten Siedlungspolitik innerhalb dieses Zeitraumes sicherzustellen. Unterschreiben Sie den Vertrag nicht, dann riskieren Sie eine Rückwidmung. Wenn Sie das Haus fix bauen, dann riskieren Sie ohnehin nichts. Für mein Dafürhalten hätte diese Vereinbarung aber schon vor Behandlung im Gemeinderat vorliegen müssen.

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