Ich wollte eine Beschimpfung meines Nachbarn zur Anzeige bringen und habe die Polizei diesbezüglich angerufen. Allerdings wurde mir mitgeteilt, dass hier nicht die Polizei zuständig wäre, sondern das Bezirksgericht. Wie soll ich jetzt weiter vorgehen?
Frage zu: § 3 Nö. PolStG
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