Zur Unterstützung der Organisation des reibungslosen Ablaufs des Unterrichts von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf wäre es in deren Interesse äußerst hilfreich, die Formulierung "kann" zu Ende des Punkt (1) gegen "muss" zu ersetzen, in Verbindung mit einer wöchentlichen Stundenanzahl, die eine tatsächliche Unterstützung dieser Kinder auch ermöglicht.
Frage zu: § 13 SchOG
RE: Frage zu: § 13 SchOG
Die "Kann-Bestimmung" ist im Hinblick auf das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz richtig formuliert. Nicht die Allgemeinheit hat sich um die Integration zu bemühen, sondern der, der sich hier niederlassen will.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: kennedyarnol392 und 20 Gäste