Fällt Entwickler in Entwicklungsabteilung in Abschnitt 2

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chenri77
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Registriert: 27.06.2013, 13:11

Fällt Entwickler in Entwicklungsabteilung in Abschnitt 2

Beitrag von chenri77 » 27.06.2013, 13:21

Laut Aussage meines alten Unternehmens hat ein Entwickler keine Anspruch auf Vergütung aufgrund Abschnitt 2. Ist diese Aussage richtig. Generell möchte ich noch anmerken, dass in dieser Firma das Thema Diensterfindung im Allgemeinen totgeschwiegen wird und laut meinem Wissen auch niemand anderer eine Vergütung erhält. Als Beispiele möchte ich anmerken, dass Diensterfindungen nicht offiziell gemeldet werden können, die Firma die Erfindung auch nicht in Anspruch nimmt und im Arbeitsvertrag auch nichts von Erfindungen erwähnt wird. Ich freue mich über jede hilfreiche Mitteilung und wünsche noch einen schönen Tag.



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