Ungleichbehandlung Konsument / Zahlungsdienstleister?
Ungleichbehandlung Konsument / Zahlungsdienstleister?
Ein scheinbar subtiler, im Endeffekt aber doch massiver Unterschied scheint mir hier in den Absätzen (1) und (2) zu bestehen.:
(1) Das Wertstellungsdatum einer Gutschrift auf dem Zahlungskonto des Zahlungsempfängers ist spätestens der Geschäftstag,...
(2) Das Wertstellungsdatum einer Belastung auf dem Zahlungskonto des Zahlers ist frühestens der Zeitpunkt, ...
Während also für die Gutschrift nur der Zeitraum "Geschäfts-TAG" gültig ist, gilt für die Belastung scheinbar der Zeitraum "Zeitpunkt", also Stunde/Minute.
Sprich: Trotz einer Gutschrift am Dienstag, dem 4. Dezember, wird eine Wegüberweisung am 4. Dezember wegen mangelnder Kontodeckung nicht durchgeführt werden. Somit ist mal als Konsument immer gezwungen, das Geld mindestens einen Tag auf dem Konto liegen zu lassen, obwohl das Konto eigentlich fristgemäß gedeckt ist.
Ist das im Sinne des Erfinders?
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